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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 590/2024 vom 29.08.2024
Waldförderprogramm - Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz für 2024 freigegeben
Nachdem sich die Bundesregierung in der vergangenen Woche auf den Haushaltsentwurf 2025 verständigt hat, erhält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt für 2024 rund 164 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Damit sind auch Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) für 2024 für klimaangepassten Waldumbau, Wiederbewaldung und Moorschutz freigegeben.
So ist beispielsweise der Weg geebnet für eine fortgesetzte Finanzierung von rund 93,5 Mio. Euro im Jahr 2024 für den klimaangepassten Waldumbau und die Wiederbewaldung geschädigter Flächen im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Um Treibhausgasemissionen aus Moorböden zu reduzieren und Landwirtinnen und Landwirten wirtschaftliche Perspektiven zu bieten, fördert das BMEL zudem Maßnahmen zum Schutz von Moorböden und zur Reduzierung der Torfverwendung mit rund 26 Mio. Euro. Auch die Programme „Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, „Wirtschaftsdünger“, „Maßnahmen zum Humusaufbau“ sowie das „Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz im Bereich Ernährung und Landwirtschaft“ erhalten die vollständig im Haushaltsplan 2024 eingeplanten Mittel.
Hintergrund
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung der Transformation. 2024 stehen der Bundesregierung insgesamt nunmehr 49 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung die Resilienz und Klimaschutzleistung von Ökosystemen stärken. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen Das Aktionsprogramm beinhaltet 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis 2027 insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 und angesichts der angespannten Haushaltslage wurden den Ressorts im Gegensatz zu den Vorjahren nicht bereits zu Beginn des Haushaltsjahres alle Mittel zugewiesen, sondern nach den Vorgaben des Bundesministers der Finanzen gestaffelt. Dies diente als Vorsichtsmaßnahme, um auf unvorhergesehene Ausgabebedarfe oder drohende Mindereinnahmen flexibel reagieren zu können. (Quelle: BMEL-Pressemitteilung – www.bmel.de).
Bewertung aus kommunaler Sicht
Der StGB NRW begrüßt die Aufhebung der Finanzsperre. Damit kommt Finanzminister Lindner der Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer raschen Freigabe der Fördermittel nach. Die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen ist eine enorme Herausforderung, aber auch eine große Chance, neue Wälder zu begründen, die dem Klimawandel gewachsen sind. Dafür braucht es Geld. Die Mittel für die Waldförderung sind entscheidend für die Fortsetzung der Wiederbewaldung und den klimaresilienten Waldumbau.
Az.: 26.1-009/005 gr