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StGB NRW-Mitteilung 492/2017 vom 15.08.2017
Weg frei für neue Bund-Länder-Finanzbeziehungen und UVG-Änderung
Am 14.08.2017 hat der Bundespräsident das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und damit auch die Änderungen beim UVG unterzeichnet. Der Bundespräsident hat das Gesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken ausgefertigt, um den Weg für diese wichtigen gesetzlichen Neuerungen freizumachen, und um vor allem auch die notwendige und keine verfassungsrechtlichen Bedenken auslösende Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs möglich zu machen. Auf die entsprechende Pressemitteilung wird verwiesen: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/08/170814-Neuordnung-Bund-Laender-Finanzbeziehungen.html .
Es ist damit zu rechnen, dass die Neuregelungen in wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt erscheinen und damit eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, rückwirkend zum 1. Juli 2017 den Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit der Kinder bei Vorliegen der Voraussetzungen auszuzahlen.
Az.: 35.0.1.3-001/003