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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 636/2007 vom 26.09.2007
Wegfall der Lohnsteuerkarten 2011
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (BT-DrS. 16/6290, im Intranet des StGB NRW für dessen Mitglieder unter Fachinformationen und Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Melderecht) sieht vor, dass ab dem Jahr 2011 die Kommunen keine papiergebundenen Lohnsteuerkarten mehr ausgeben. Die relevanten Steuermerkmale sollen vielmehr laut § 39f EinkommensteuerG-E beim Bundeszentralamt für Steuern zusammen mit der Steuer-ID des Betroffenen gespeichert und von dort abgerufen werden können. Voraussichtlich werden die Meldebehörden im Rahmen des "ElsterLohn II" genannten Projektes nach § 39f Abs. 1 S. 2 EinkommensteuerG-E in der Pflicht sein, Daten wie Religionszugehörigkeit, Steuer-ID des Ehegatten, Kinder und deren SteuerID etc. dem Bundeszentralamt zu übermitteln.
Nach Abs. 4 ruft der Arbeitgeber bei Beginn eines Dienstverhältnisses diese Daten unter Zuhilfenahme der Steuer-ID des Arbeitnehmers dort ab und übernimmt sie in seine Lohndaten.
In den Jahren 2009 und 2010 sollen die dann noch auszugebenden papiergebundenen Lohnsteuerkarten die Steuer-ID des Betroffenen schon enthalten, ab dem Jahr 2011 soll es dann keine Lohnsteuerkarte mehr geben (Abs. 9). Ob dies angesichts der bei der Erzeugung der Steuer-IDs zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme zeitlich leistbar ist (vgl. parallele StGB NRW-Mitteilung in in diesem Monat "Steuer-ID verzögert sich offenbar"), bleibt abzuwarten.
Az.: I/2 110-00