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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 616/2016 vom 26.08.2016
Wegfall einer Bankverbindung bei Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale und KNAPPSCHAFT - DRV KBS) hat den Städte- und Gemeindebund über den Wegfall einer Bankverbindung der SEB AG informiert, von der viele Kunden auch aus dem kommunalen Bereich so-wie Sozialversicherungsträger betroffen sind. Dies hat Relevanz für alle Städte und Gemeinden, die über diese Bankverbindung Sozialversicherungsbeiträge oder andere Zahlungen an die DRV KBS als Einzugsstelle bzw. Sozialversicherungsträger überweisen.
Die DRV KBS hat vor dem Hintergrund gebeten, folgende Informationen weiterzugeben, damit die betroffenen Städte und Gemeinden entsprechend reagieren können: Die SEB AG, eine Tochtergesellschaft der schwedischen Bank Skandinaviska Enskilda Banken (SEB), hat Anfang des Jahres damit begonnen, ihre Infrastruktur auf neue Kundensegmente auszurichten. Von dieser Neuausrichtung ist unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betroffen.
Die Minijob-Zentrale bzw. die KNAPPSCHAFT weisen darauf hin, ihr Konto bei der SEB AG, Essen (IBAN: DE03 3601 0111 1828 1412 00) ab sofort nicht mehr für Überweisungen von Beitragszahlungen oder sonstigen Zahlungen zu nutzen. Die SEB AG hat die Geschäftsbeziehung zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beendet und das Bankkonto aufgelöst. Zahlungen, die trotzdem noch auf das Konto der SEB AG überwiesen werden, erhält der Zahlungsauftraggeber zurück. Dies führt automatisch zu einem Beitrags-Soll im Beitragskonto des Arbeitgebers und hat Mahnschreiben zur Folge. Um dies zu vermeiden, sollten die Überweisungen von Beitragszahlungen oder sonstigen Zahlungen künftig auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen umgestellt werden:
- Commerzbank AG, Cottbus, IBAN: DE86 1804 0000 0156 6066 00
- Deutsche Bank AG, Cottbus, IBAN: DE60 1207 0000 0511 0382 00
- Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE17 3005 0000 0000 6666 44
Sofern ein Dauerauftrag mit der Bankverbindung der SEB AG für die Zahlungen eingerichtet worden ist, sollte dieser entsprechend abgeändert werden. Entgeltabrechner, die die Bankverbindung der SEB AG in ihrem Abrechnungssystem hinterlegt haben, sollten zur Vermeidung von Fehlüberweisungen diese gegen eine der gültigen ersetzen.
Alternativ steht auch das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Hier kann ein SEPA-Basislastschriftmandat genutzt werden, welches sowohl auf der Homepage der Minijob-Zentrale als auch der KNAPPSCHAFT zum Download zur Verfügung steht. Wir möchten Sie bitten, die Information an die zuständigen Stellen in Ihren Verwaltungen weiterzugeben.
Az.: 41.0.1-006/004 ha