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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 457/2015 vom 07.07.2015
Weißbuch "Strommarkt für die Energiewende"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" veröffentlicht. Hierin spricht sich das BMWi klar für eine Weiterentwicklung des Strommarktes hin zu einem Strommarkt 2.0 und gegen die Einführung eines Kapazitätsmarktes aus. Im Strommarkt 2.0 refinanzieren sich die benötigten Kapazitäten über bestehende Marktmechanismen. Das Weißbuch enthält Eckpunkte für 20 Maßnahmen, mit denen der Strommarkt 2.0 umgesetzt wird, beispielsweise:
- Freie Preisbildung garantieren: Der Grundsatz der freien Preisbildung beim Stromhandel soll im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verankert werden. Denn Preise senden wichtige Informationen an die Marktakteure. Nur so kann angezeigt werden, wie knapp der Strom zu einem Zeitpunkt ist.
- Versorgungssicherheit überwachen: Ein fortlaufendes Monitoring wird mit den neusten Methoden überwachen, ob die Versorgung tatsächlich sicher ist.
- Kapazitätsreserve einführen: Diese sichert die Stromversorgung gegen nicht vorhersehbare Ereignisse ab.
- Regelleistungsmärkte weiterentwickeln: Um das System jederzeit stabil zu halten und Prognosefehler auszugleichen, nutzen die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung. Mehr Anbieter sollen nun Zugang zu den Regelleistungsmärkten bekommen. Dies erhöht den Wettbewerb auf diesen Märkten und senkt damit die Kosten.
Das BMWi wird das Weißbuch mit den relevanten Akteuren unmittelbar nach der Sommerpause im Rahmen der Plattform Strommarkt diskutieren. Stellungnahmen können zudem bis zum 24. August an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: weissbuch-strommarkt@bmwi.bund.de .
Dem Weißbuch folgt die gesetzliche Umsetzung. Im Oktober soll der Entwurf des Strommarktgesetzes im Kabinett beschlossen werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden. Das Weißbuch ist für die Mitgliedstädte und —gemeinden im StGB NRW-Internetangebot (Mitgliederbereich) unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daseinsvorsorge abrufbar.
Az.: II/3 809-00