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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 72/2004 vom 18.12.2003
Weiterbetrieb des Dualen Systems ab dem 01.01.2004
In dem Gespräch der DSD AG mit dem StGB NRW am 15.12.2003 hat die DSD AG darauf
hingewiesen, dass zwischenzeitlich die Abfuhr der gelben Säcke/gelben Tonnen und des
Altglases ab dem 01.01.2004 in NRW sichergestellt ist, zumal in der Zwischenzeit
Abfuhrverträge in allen Vertragsgebieten in NRW abgeschlossen werden konnten. Die Städte
und Gemeinden seien entsprechend unterrichtet. Damit kann die Abfuhr ab dem 01.01.2004
als sichergestellt angesehen werden. Insgesamt wird weiterhin gleichwohl die Empfehlung
ausgesprochen, die neue Abstimmungsvereinbarung auf der Grundlage der Muster-
Abstimmungsvereinbarung (Stand: 28.1o.2002) erst dann abzuschließen, wenn auch die
Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kostenanteil der DSD AG bei der Miterfassung
der gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton abschließend durch die
kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene geklärt werden konnten.
In diesem Zusammenhang ist außerdem auf folgendes hinzuweisen:
Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2004 weitere Systembetreiber (Interseroh-GmbH, Landbell AG) als Betreiber eines flächendeckenden Rücknahme-systems für gebrauchte Einwegverpackungen neben der DSD AG hinzukommen werden. Die Systembetreiber werden gemeinsam den gelben Sack/die gelbe Tonne und auch die einheitliche Wertstofferfassung beim Altpapier benutzen, um gebrauchte Einweg-verpackungen zu erfassen.
Ausgehend hiervon wird sich ergeben, dass jeder Systembetreiber (DSD AG, Landbell AG, Interseroh GmbH) eine bestimmte Quote bei den Einwegverpackungen zugeordnet bekommt. Sobald demnach die Landbell AG und die Interseroh GmbH neben der DSD AG eine Freistellungserklärung vom Umweltministerium NRW bekommen würden, wird entsprechend der anteiligen Quoten am Gesamtaufkommen der Verpackungen sowohl bei den Nebenentgelten als auch bei dem Anteil von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton an der gesamten Altpapierfraktion sich die Frage stellen, welcher Systembetreiber welchen Prozentsatz kostenmäßig zu übernehmen hat. In entsprechender Weise würden dann auch die Nebenentgelte durch die DSD AG prozentual zurückgeführt, so dass die jeweilige Stadt/Gemeinde gegenüber der Landbell AG und der Interseroh GmbH die anteiligen Entgelte entsprechend der Anteilsquoten geltend machen müsste. Voraussetzung hierfür sind allerdings entsprechende Verhandlungen mit der DSD AG bzw. der Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit der Interseroh GmbH und Landbell AG
Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.
Az.: II/2 32-16-4 qu/g