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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 39/2000 vom 05.01.2000
Weiterbildung zum Städtereinigungsmeister
Ausgebildete Ver- und Entsorger haben die Möglichkeit, sich mit einem Meistertitel zur mittleren Führungsebene empor zu arbeiten. Der Städtereinigungsmeister ist ein qualifizierter und anerkannter Beruf innerhalb der Entsorgungswirtschaft. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die TA-Siedlungsabfall und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung werten die Stellung des Meisters immer weiter auf. Unternehmen müssen nachweisen, daß sie fachkundiges Personal einsetzen. Auf der mittleren Führungsebene erfüllt nur der Städtereinigungsmeister diese gesetzliche Forderung.
In Kooperation mit dem Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. VKS und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft BDE bietet das Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft BEW seit 1990 den Intensivkurs Städtereinigungsmeister/in an. Dieser Kurs ist als Fernlehrgang konzipiert und bereitet auf die Prüfung vor dem Landesumweltamt NRW und auf die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Essen vor. Er besteht aus einer Kombination von Fernunterricht und Präsenzphasen. Im Rahmen des Fernunterrichts werden Lehrtexte versandt, die von Experten speziell für diesen Lehrgang verfaßt wurden. Die Inhalte der Prüfung und des vermittelten Stoffes werden aufeinander abgestimmt, was eine hohe Effizienz des Kurses garantiert. Mehr als 100 Anwärter haben sich so bereits erfolgreich auf die kommende Führungsposition vorbereitet. Die Absolventen sind damit zur Leitung einer Entsorgungsanlage qualifiziert. Der nächste Kurs beginnt am 1. August 2000.
Lehrgangsinhalte:
- Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
- Technische Kommunikation
- Abfallbehandlung
- Straßenreinigung und Winterwartung
- Betrieb und Überwachung
- Instandhaltung
- Betriebstechnische Situationsaufgabe
- Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Teilnahmevoraussetzungen:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Ver- und Entsorger der Fachrichtung Abfall und eine mindestens dreijährige Berufspraxis,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und unter Anrechnung der Ausbildungszeit mindestens sieben Jahre einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens achtjährige einschlägige Berufspraxis.
Informationen beim BEW, Herr Wilfried Roche, Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70, 47228 Duisburg, Tel.: 02065-770-123, Fax: 02065/770-117.
Az.: II/2