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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 286/2000 vom 20.05.2000
Weiterbildungsgesetz Alten- und Krankenpflege
Mit Beschluß des Landeskabinetts vom 7.7.1998 ist das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW beauftragt worden, im Jahr 2000 einen Bericht zu Stellenwert, Praxis und zum Änderungsbedarf der nordhrein-westfälischen Regelungen für staatlich anerkannte Pflege-Fachweiterbildungen vorzulegen.
Zur Vorbereitung der Berichtslegung hat das MFJFG die Forschungsgesellschaft für Gerontotogie e.V. Ende 1999 beauftragt, diesbezüglich eine Befragung bei den Beteiligten durchzuführen und bis Ende August 2000 einen Bericht vorzulegen.
Mit Blick auf die von 1992 bis 1994 in enger Abstimmung mit den Beteiligten geführten Diskussionen um geeignete Konzepte für die Fachweiterbildungen und für die Weiterbildungsstrukturen geht das MFJFG davon aus, daß sowohl die Träger der Weiterbildungseinrichtungen als auch die zuständigen Behörden großes Interesse an den Ergebnissen der o.g. Evaluation haben werden. Die Ergebnisse sollen nach Prüfung durch die Landesregierung und ggf. durch den zuständigen Fachausschuß des Landtags den Beteiligten in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen auf die Befragung durch die Forschungsgesellschaft für Gerontologie hin, deren Repräsentativität von der möglichst vollständigen Beteiligung der Akteure an der Befragung abhängt.
Az.: III 874