Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 421/1998 vom 05.08.1998
Weiterbildungsgesetz: Modellversuche und Lernmittelfreiheitsgesetz
Nach Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Justiz sind die ersten Anträge nordrhein-westfälischer Kommunen auf Befreiung von bestimmten Vorschriften im Rahmen des Kommunalisierungsmodellgesetzes positiv beschieden worden. Unter anderem wurden die Stadt Balve sowie die Gemeinden Schwalmtal und Schalksmühle von § 2 Abs. 2 Lernmittelfreiheitsgesetz befreit. Die Städte Bergkamen, Bonn, Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Grevenbroich, Hamm, Ibbenbüren, Marl, Monheim, Schwerte sowie die VHS-Zweckverbände Alpen/Rheinberg/Sonsbeck und Xanten sind von den §§ 12, 5 bis 19 des Weiterbildungsgesetzes befreit worden.
Az.: IV/2 215-1/1