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StGB NRW-Mitteilung 165/2022 vom 08.03.2022
Weiterbildungslandschaft trotzt Corona: Landesregierung legt Datenreport Weiterbildung 2020 vor
Über 400 gemeinwohlorientierte Weiterbildungseinrichtungen haben zum Datenreport für das Jahr 2020 beigetragen.
Trotz äußert schwieriger Rahmenbedingungen im ersten Pandemie-Jahr 2020 haben es die Einrichtungen der gemeinwohlorientieren Weiterbildung in Nordrhein-Westfalschen geschafft, ihr Angebot fortzusetzen. Die Volkshochschulen und die über 300 Bildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft setzten dabei stark auf digitale Möglichkeiten. Das zeigt der „Datenreport Weiterbildung“ für das Jahr 2020, den die Supportstelle Weiterbildung bei der Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) erstellt und nun veröffentlicht hat. Knapp 400 Einrichtungen beantworteten im Rahmen einer freiwilligen Abfrage erstmals Fragen nach digitalen oder digital unterstützen Veranstaltungen: 88 Prozent der Einrichtungen berichteten, solche Formate durchgeführt zu haben. 35 Prozent der Unterrichtsstunden fanden demnach digital oder digital unterstützt – zum Beispiel in hybrider Form – statt.
Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, sagt: „Die Pandemie hat die Weiterbildungslandschaft vor enorme Herausforderungen gestellt – das zeigt der Bericht eindrücklich. Einnahmen fehlten, weil Kurse nicht wie gewohnt oder nur mit deutlich weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden konnten. In dieser schwierigen Situation haben die kreativen und engagierten Einrichtungen Wege gefunden, um den Menschen in Nordrhein-Westfalen weiter Angebote der Weiterbildung machen zu können. Für die Landesregierung war immer klar, dass dabei tatkräftige Hilfe notwendig ist. Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sollen auch weiterhin die Weiterbildungsangebote unterschiedlicher nach dem Weiterbildungsgesetz geförderter Einrichtungen nutzen können. Deshalb haben wir seit Beginn der Pandemie bislang über den ‚Notfonds Weiterbildung‘ 48,5 Millionen Euro bereitgestellt.“
Der Bericht zeigt für das erste Pandemie-Jahr erwartungsgemäß klare Rückgänge bei vielen zentralen Kennziffern. Etwa gingen die Teilnahmeentgelte 2020 im Vergleich zu 2019 um rund 45 Prozent zurück. Auch die Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden sank ähnlich deutlich - auf 3,7 Millionen. Insgesamt gab es rund 163 000 Bildungsveranstaltungen. Auch beim Zweiten Bildungsweg musste teilweise das Angebot eingeschränkt werden, abschlussbezogene Kurse konnten aber überwiegend aufrechterhalten werden. Es gab 2.734 erfolgreiche Prüfungen, die zu einem Abschluss führten. Insgesamt bedeutete das einen Rückgang um acht Prozent im Vergleich zu 2019.
Die Pandemie hatte auch Auswirkungen auf das Personal. Im Berichtsjahr 2019 verfügten die Einrichtungen über insgesamt 5.870 vollzeitäquivalente hauptamtlich besetzte Stellen. 2020 waren es rund sieben Prozent weniger. Durch die Fortzahlung der Förderung nach dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ blieb die Zahl der durch das Weiterbildungsgesetz (WbG) geförderten Stellen für pädagogisch Beschäftigte mit 1.700 gegenüber 1.730 gegenüber dem Vorjahr stabil.
Bereits zu Beginn der Pandemie hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie die plurale Weiterbildungslandschaft unterstützen und den Fortbestand der Einrichtungen sichern will. Der „Notfonds Weiterbildung“ war 2020 zunächst mit 35 Millionen Euro gestartet. Im Frühjahr 2021 wurde er um 9,5 Millionen Euro aufgestockt und verlängert. Für 2022 wurden weitere 4 Millionen bereitgestellt. Seit 2020 wurden somit Hilfen von insgesamt 48,5 Millionen Euro ermöglicht.
Zudem wurden schon seit 2019 die Volkshochschulen und die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Einrichtungen in anderer Trägerschaft strukturell gestärkt, da die Landesmittel um 2 Prozent dynamisch erhöht wurden.
Weitere Informationen und den Report finden Sie hier.
Az.: 43.1.4-005/001