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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 437/2017 vom 01.06.2017
Weitere Baugesetzbuch-Änderungen in Kraft
Nach Inkrafttreten der Städtebaurechtsnovelle (siehe bereits StGB NRW-Mitteilung 371/2017 vom 11.05.2017) wird das Baugesetzbuch (BauGB) nun durch weitere Gesetze geändert. Das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017 wurde am 01.06.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1298) verkündet. Es ist am 02.06.2017 in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält in Artikel 6 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das Baugesetzbuch ist daher wie folgt zu zitieren: „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist.“
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 32 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/) eingesehen bzw. zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden (kostenloser Bürgerzugang). Darüber hinaus soll das Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode durch das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) sowie das UVPG-Modernisierungsgesetz geändert werden.
Az.: 20.1.1.1-003/004