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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 199/2024 vom 28.03.2024
Weitere Details der Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich
Nachdem die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich von der Landesregierung bereits im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen wurde, verständigten sich Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski in einer weiteren Gesprächsrunde mit Vertretern von DBB, DGB und DRB und weiterer Gewerkschaften über die nächsten Umsetzungsschritte.
Im Fokus der Gespräche stand dabei insbesondere die geplante Anhebung der Grundgehälter für Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie die weitere Anhebung der Besoldung um 5,5 Prozent (insb. Grundgehälter, dynamisierte Zulagen, Familienzuschlag) zum 1. Februar 2025. Versorgungsempfänger sollen eine entsprechende Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge in Abhängigkeit ihres jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten. Die Landesregierung wird hierzu nun ein Besoldungsanpassungsgesetz erarbeiten und im Anschluss in den Landtag einbringen. Weitere Themen, wie z.B. das Job-Rad, sollen noch mit den Verbänden erörtert werden.
Die weiteren Regelungen sehen zum 1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und der Unterhaltsbeihilfen (z.B. für Rechtsreferendare) um 100 Euro sowie eine Erhöhung der dynamisierten Zulagen um 4,76 Prozent und zum 1. Februar 2025 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen um 50 Euro vor.
Der infolge der Entscheidung für eine 1:1-Übertragung in einem ersten Schritt bereits in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Übertragung des TV Inflationsausgleich wird in dieser Woche in zweiter Lesung abschließend beraten. Er sieht über die tarifvertraglichen Regelungen hinausgehend die Gewährung von Sonderzahlungen auch an Versorgungsempfänger vor. Auf Landesebene wurde die einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 bereits Ende Januar abschlagsweise ausgezahlt. Die monatlichen Sonderzahlungen sollen mit den Mai-Bezügen aufgenommen und zugleich ab Januar 2024 nachgezahlt werden.
Darüber hinaus wurden zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften weitere Gespräche über Detailfragen zur zukünftigen Besoldung und Versorgung vereinbart.
Quelle: Presseinformation vom 22.03.2024 – Ministerium der Finanzen des Landes NRW
Az.: 14.1.5-010/002