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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 210/2024 vom 14.03.2024
Weitere Informationen zur DurchführungsVO zur Festlegung Hochwertiger Datensätze
Das MHKBD hat der Geschäftsstelle weitere Informationen zur DurchführungsVO zur Festlegung Hochwertiger Datensätze übermittelt, die wir gerne weitergeben:
Durch das Datennutzungsgesetz des Bundes (DNG) und die EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung hochwertiger Datensätze (DVO-HVD) werden Anforderungen an das Bereitstellen von Daten als Open Data festgelegt.
Bei Hochwertigen Daten handelt es sich um Daten, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist. Hochwertige Datensätze liegen an verschiedenen Stellen auf Bundes-, auf Länder- und insbesondere auf kommunaler Ebene. Ab dem 9. Juni 2024 findet die DVO-HVD Anwendung. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen öffentliche Stellen hochwertige Datensätze als offene Daten anbieten.
Über die Regelung sowie Informationen zur Umsetzung wurde mit StGB NRW-Mitteilung 752/2023 vom 22.11.2023 informiert.
Betroffenheit der nordrhein-westfälischen Kommunen
Grundsätzlich ist das DNG auch auf nordrhein-westfälische Kommunen sowie weitere öffentliche Stellen wie Unternehmen der Daseinsvorsorge anwendbar. Dabei sind für Kommunen sowohl die Vorgaben zu Open Data aus dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen als auch die Vorgaben aus dem DNG und der DVO-HVD (sowie ggfs. weitere spezialgesetzliche Regelungen) zu beachten.
Mit dem DNG und der DVO-HVD sind keinerlei Erhebungs- oder Bereitstellungspflichten verbunden. Insofern Kommunen Daten bereits gemäß § 16 EGovG NRW oder § 16a EGovG NRW als Open Data bereitstellen, sind in den meisten Fällen auch die Anforderungen des DNG erfüllt. Bei hochwertigen Datensätzen ergeben sich jedoch in jedem Fall weitergehende Pflichten. Denn Hochwertige Daten sollen u.a. auch über Anwendungsprogrammierschnittstellen („APIs“) und ggf. auch als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden.
Um den Anforderungen aus dem DNG und der DVO-HVD nachzukommen, bedarf es daher gegebenenfalls auch Anpassungen an den von Kommunen und Unternehmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellten offenen Daten.
Veröffentlichung und Berichtspflicht der High Value Datasets
Ab 9. Juni 2024 muss Deutschland auch seiner Berichtspflicht nachkommen und die EU-Kommission über die Maßnahmen informieren, die von Bund, Ländern und Kommunen zur Umsetzung ergriffen wurden. Die aus der DVO- HVD entstehende Pflicht zur Berichterstattung kann über den Katalog des nationalen Datenportals, GovData, erfolgen. Alle Hochwertigen Daten aus Nordrhein-Westfalen werden dabei mittels geeigneter Metadaten über das Open.NRW-Portal zentral an das nationale Portal GovData übermittelt.
Für Kommunen entstehen durch die Hochwertigen Datensätze daher keine neuen Bereitstellungswege: Wie bisher können offene Daten entweder direkt mittels Eingabe der Metadaten auf Open.NRW (Metadatenerfassungsmaske) oder über eine automatisierte Übertragung der Metadaten eines kommunalen Portals (mittels sog. Harvesting) auf Open.NRW (oder dem Geoportal.nrw) bereitgestellt werden.
Die Hochwertigen Datensätze müssen dabei in jedem Fall in den Metadaten kenntlich gemacht werden. Dies erfolgt über eine Kennzeichnung im deutschen Metadatenstandard DCAT-AP.de. Sofern Kommunen ein eigenes Open Data-Portal betreiben, sind daher auch entsprechende technische Vorkehrungen zur standard-konformen Kennzeichnung zu treffen.
Das MHKBD hat angekündigt, die kommunalen Spitzenverbände zu informieren, sobald die Anpassungen im deutschen Metadatenstandard DCAT.AP.de erfolgt sind. In der Zwischenzeit können hochwertige Daten zur einfacheren Nachbearbeitung gerne bereits mit dem Schlagwort „HVD“ versehen werden.
Informationsmöglichkeiten zur Umsetzung des DNG und der DVO-HVD
Um alle betroffenen Stellen in Deutschland einheitlich auf die Veröffentlichungen vorzubereiten und zu begleiten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kürzlich Antworten auf häufige Fragen zur DVO-HVD auf GovData unter http://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze veröffentlicht. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und sollen die DVO-HVD als „lebendes Dokument“ begleiten.
Eine Einführung in das DNG und eine detaillierte Erläuterung – unter anderem zum Verhältnis der Vorschrift zu den Open Data-Regelungen auf Landesebene – finden Sie in dem Praxisleitfaden Datensouveränität.
Az.: 17.0.5.12.3-001/001