Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 221/2020 vom 23.03.2020

Weitere Städte in NRW einigen sich auf Vergleiche zur Luftreinhaltung

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Städte Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren und Paderborn haben sich am 28.02.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf Vergleiche zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne in den genannten Städten geeinigt. Zuvor gab es bereits Vergleiche für die Städte Essen, Bonn und Dortmund.

In den Vergleichen vereinbarten das Land, die Bezirksregierungen, die Städte sowie die DUH jeweils den lokalen Gegebenheiten angepasste mehrstufige Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung. Diese umfassen unter anderem die Umstellung der Busflotten und kommunalen Fuhrparke auf den modernsten Abgasstandard beziehungsweise auf emissionsfreie Antriebe, optimierte Leitsysteme, um den Verkehrsfluss zu erhöhen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Lkw-Durchfahrtsverbote für bestimmte Straßenabschnitte, Parkraumbewirtschaftung, Zufahrtsregelungen für bestimmte Straßenabschnitte, Reduzierung des Individualverkehrs oder die Einführung von Umweltspuren.

Über den Luftreinhalteplan für Wuppertal wird am 10. März 2020 weiterverhandelt. Noch nicht terminiert ist das bei dem OVG anhängige Verfahren für den Luftreinhalteplan Düsseldorf. Gegen die Urteile des OVG zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Aachen und Köln hatte das Land Revision eingelegt.

Die bereits umgesetzten Maßnahmen haben landesweit zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt. Das belegen die jetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für das Jahr 2019 validierten Daten aller Landes-Messstellen einschließlich der sogenannten Passivsammler. Danach wurde in den Städten Bielefeld, Bochum, Bonn, Düren, Duisburg, Eschweiler, Herne, Hürth, Leverkusen, Mülheim, Neuss, Overath, Paderborn, Schwerte, Siegen und Witten der Grenzwert an allen Landes-Messstellen erstmals eingehalten. Dies gilt auch für die Landes-Messstellen in Aachen, jedoch weisen die von der Stadt Aachen zusätzlich betriebenen Messstellen noch Grenzwertüberschreitungen aus.

Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wurde an 112 von 128 der Landes-Messstellen in Nordrhein-Westfalen eingehalten. In acht Kommunen lagen die Messungen an einzelnen Stellen noch über dem geltenden Grenzwert, im Jahr 2017 waren dies noch 27 Kommunen, im Jahr 2018 noch 25. Erstmals weist keine Landes-Messstelle in Nordrhein-Westfalen einen Jahresmittelwert von mehr als 50 µg/m³ auf, im Jahr 2017 war dies noch an sechs Messstandorten der Fall, im Jahr 2018 an fünf Messstellen.

In allen o. g. Verfahren sind Gesamtkonzepte unterschiedlicher Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in den jeweiligen Städten ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Fahrverbote sehen die Vergleiche nicht vor.

Die mit den einzelnen Städten geschlossenen Vergleiche sowie die Pressemitteilung des OVG Münster vom 28.02.2020 sind abrufbar unter:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_200228/index.php

 

Az.: 27.2.1-001/003 gr

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