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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 731/2021 vom 16.12.2021
Weitere Systembetreiber beim Dualen System
Im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2021 Nr. 36 vom 15.12.2021, S. 1045 und S. 1046) hat das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) bekannt gegeben, dass mit Genehmigung vom 23.11.2021 zwei weitere Systembetreiber in Nordrhein-Westfalen für das privatwirtschaftliche System zur Erfassung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen gemäß § 18 Verpackungsgesetz (VerpackG) zugelassen worden sind.
Es handelt sich um die Altera System GmbH (Horst-Henning-Platz 1, Postenkasten: Breidenbachstraße 56, 51373 Leverkusen) und die Interseroh+ GmbH (Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln). Nunmehr sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit folgende 13 private Systembetreiber für das privatwirtschaftliche Duale System (§§ 13 ff. VerpackG) zugelassen:
- die Altera System GmbH (MinBl. NRW 2021, S. 1045)
- die BellandVision GmbH
- die DSD GmbH
- die EKO Punkt GmbH & Co KG
- die Interseroh+ GmbH (MinBl. NRW 2021, S. 1046)
- die Interseroh Dienstleistungs-GmbH
- die Landbell AG für Rückholsysteme
- die Noventiz GmbH
- die PreZero Dual GmbH (MinBl. NRW 2019, S. 542)
- die Reclay Systems GmbH (für das Duale System Redual)
- die Recycling Dual GmbH (MinBl. NRW 2021 Nr. 5 vom 24.02.2021, S. 59)
- die VEOLIA Umweltservice GmbH & Co KG
- die Zentek GmbH & Co KG.
Ergänzend ist zu beachten, dass die RK Recycling Kontor GmbH & Co KG (MinBl. NRW 2019, S. 762) im Jahr 2020 in die EKO Punkt GmbH & Co KG (Walterstraße 49 bis 51, 51069 Köln) umbenannt worden ist. Die EKO Punkt GmbH und Co KG darf nicht mit der ehemaligen EKO-Punkt GmbH (früher: Contwin GmbH) verwechselt werden. Diese hatte ihre Systemzulassung zurückgegeben ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr existent. Alle zurzeit 13 privaten Systembetreiber erfassen einheitlich in der gelben Tonne/dem gelben Sack die Einweg-Verpackungen aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen. Einwegverpackungen aus Glas werden im Regelfall in Altglascontainern erfasst. Die Erfassung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton erfolgt seit dem Jahr 1991 über die Altpapiergefäße der Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Insoweit haben die Städte, Gemeinden und Kreise einen Anspruch gegen die privaten Systembetreiber auf Vergütung gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG für die Mitbenutzung ihres öffentlich-rechtlichen Erfassungssystems für Altpapier (u. a. Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier). Das privatwirtschaftliche Duale System zur Erfassung und Verwertung von Einwegverpackungen ist kein Bestandteil der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt bzw. Gemeinde. Kosten des privatwirtschaftlichen Dualen System dürfen deshalb nicht über die Abfallgebühren finanziert werden, weil das privatwirtschaftliche System allein dadurch finanziert wird, dass die Hersteller und Vertreiber, die ihre Produkte in Einwegverpackungen verkaufen, an einen der privaten Systembetreiber auf vertraglicher Grundlage sog. Lizenzentgelte entrichten müssen. Mit diesen Lizenzentgelten wird das privatwirtschaftliche System zur Erfassung und Verwertung von Einwegverpackungen finanziert.
Az.: 25.0.8 qu