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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 284/2001 vom 05.05.2001
Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder
Das Präsidium des StGB NRW hat sich am 15.03.2001 mit der finanziellen und strukturellen Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder befaßt und die Erwartung ausgesprochen, daß die gesetzlich vorgesehene Vereinbarung eines wöchentlichen Öffnungszeitenbudgets den Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder die Möglichkeit eröffnet, schneller auf veränderte Bedarfssituationen zu reagieren, und gleichzeitig die personelle und finanzwirtschaftliche Steuerung der Einrichtungen optimiert wird. Als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Land unterstützt es den aktuellen Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur Budgetierung, mit dem insbesondere die Umwandlungsmöglichkeiten von nicht mehr benötigten Kindergartenplätzen in Plätze für Kinder unter 3 Jahren oder im schulpflichtigen Alter erweitert werden.
Weiterhin hat das Präsidium betont, daß familienfreundliche Rahmenbedingungen sowie eine leichtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder im schulpflichtigen Alter sowie für Kinder unter 3 Jahren erfordern. Die Bewältigung dieser gesellschaftspolitischen Herausforderung setzt allerdings unabdingbar voraus, daß seitens des Landes eine verläßliche Finanzierung gewährleistet wird. Hierzu gehört vor allem eine angemessene Beteiligung des Landes an den Betriebskosten. Offen steht das Präsidium Überlegungen gegenüber, ergänzend zur Bereitstellung von Hortplätzen über das GTK weitere schulgerichtete Betreuungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um eine deutliche Erhöhung der Betreuungsangebote insbesondere für Kinder über 6 Jahre zu erzielen.
Az.: III/2 711-1