Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 509/2009 vom 18.09.2009

Weiterentwicklung des E-Government in Nordrhein-Westfalen

Die kommunalen Spitzenverbände und das Land Nordrhein-Westfalen haben die Rahmenempfehlung über die Weiterentwicklung des E-Government in Nordrhein-Westfalen (2008) unterzeichnet. Mit dem  Papier wird die Rahmenempfehlung zum E-Government aus dem Jahr 2005 fortgeschrieben, die nach Auffassung aller Beteiligten wesentlich zu einer konstruktiven und zielführenden Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Kommunalbereich beigetragen hat. Nach der neuen Rahmenempfehlung sollen die Möglichkeiten von E-Government zur Optimierung und Neugestaltung von Verwaltungsprozessen, zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen konsequent genutzt werden. Zur Erreichung dieses Ziels sichern sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände ein weiterhin konstruktives und vertrauensvolles Miteinander zu. Ein der Rahmenempfehlung beigefügter Maßnahmenkatalog verdeutlicht gegenwärtige Schwerpunkte der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die Einheitliche Behördenrufnummer 115, die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie oder auch die Verwaltungssuchmaschine NRW. Die Rahmenempfehlung ist im Mitgliederbereich des Städte- und Gemeindebundes unter http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/kategorie/e-government.html abrufbar.

Az.: I/2 080-00

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