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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 583/2006 vom 03.08.2006
Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW
Ende Juni hatte das Innenministerium die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen eines Informationsgesprächs über den kommunalen Finanzausgleich über die Absicht informiert, nach den Sommerferien ein wissenschaftliches Gutachten zur Reform des nordrhein-westfälischen Finanzausgleichs zu vergeben. Den Spitzenverbänden war anlässlich des Gesprächs ein Fragenkatalog zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs zur Kenntnis gegeben worden, der die Untersuchungsbereiche für das wissenschaftliche Gutachten abstecken soll. Die Spitzenverbände waren gebeten worden, zu diesem Fragenkatalog Anmerkungen und Anregungen zu machen, um ggf. Korrekturen bzw. Ergänzungen in der endgültigen Leistungsbeschreibung für das beabsichtigte Ausschreibungsverfahren vornehmen zu können.
Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hat nach Rückkopplung mit den Mitgliedern des Finanzausschusses des Verbandes in einer Stellungnahme Anmerkungen und Ergänzungshinweise zu dem Fragenkatalog gegeben. Der Entwurf des Fragenkatalogs sowie unsere Stellungnahme hierzu sind im Intranet-Angebot des Verbandes unter Fachinfo & Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Kommunaler Finanzausgleich, Finanzausgleich allgemein abrufbar.
Das Gutachten soll unmittelbar nach den Sommerferien deutschlandweit ausgeschrieben werden. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen zum 30.06.2007 vorliegen. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse des Gutachtens wegen der zu erwartenden intensiven politischen Diskussionen erst für das Gemeindefinanzierungsgesetz des Jahres 2009 zum Tragen kommen.
Az.: IV/1 902-01