Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 424/2001 vom 05.07.2001

Weiterentwicklung des Landesjugendplans

Im Zuge der Arbeiten zur Neufassung der Richtlinien zum Landesjugendplan haben Landkreistag NW, Städtetag NW und Städte- und Gemeindebund NRW gemeinsam Stellung bezogen. Dabei haben sie darauf hingewiesen, daß die praktischen Erfahrungen mit den vorläufigen Richtlinien gezeigt haben, daß diese in einigen Punkten zu starr und unflexibel sind, so daß in der kommunalen Praxis notwendige Projekte nicht realisiert werden können. Dies betreffe zum einen Maßnahmen, die für die örtlichen und öffentlichen Träger der Jugendhilfe keine Landeszuschüsse erhalten können. Zum anderen würden von den Kommunen gestellte Anträge durch die Landesjugendämter mit dem Hinweis auf die Unterschreitung der Bagatellgrenze von 25.000 DM bei vielen wichtigen Maßnahmen abgelehnt.

Ein Festhalten an der Bagatellgrenze von 25.000 DM führt nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände dazu, daß nur noch größere Projekte mit einem Finanzvolumen von mindestens 35.000 DM Gesamtkosten bei einem Regelfördersatz von 70 % bezuschußt werden können. Dies widerspreche den Grundsätzen einer am Bedarf orientierten und sparsamen Kinder- und Jugendhilfepolitik.

Zum Antrags- und Bewilligungsverfahren wird in der Stellungnahme u.a. kritisiert, daß eindeutige Kriterien für die Vergabe der Mittel für Projekte fehlen und der Zeitaufwand beim Antragsverfahren häufig in einem nicht angemessenen Verhältnis zur Förderungshöhe steht. Zwischen Antragstellung und Bewilligung liege zu viel Zeit, so daß eine verläßliche Planung nicht möglich sei. Die Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen führe gerade bei kleineren Trägern zu Schwierigkeiten. Im übrigen müsse die Einstellung von Teilzeitkräften bei Projekten möglich sein. Schließlich sollten Zuwendungen für Projekte, die im Rahmen von Schule/Jugendhilfe stattfinden, für den Zeitraum des Schuljahres bewilligt werden.

Az.: III 724-2

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