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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 732/2022 vom 06.12.2022
Weltklimakonferenz beschließt Fonds für Klimaschäden
Vom 6. bis 20. November 2022 fand der 27. Welt-Klimagipfel der Vereinten Nationen in Ägypten statt (COP 27). Vertreterinnen und Vertreter aus mehr als 190 Ländern diskutierten über die konkrete Umsetzung der Klimaziele. Erstmals wurde ein Fonds für besonders von Klimaschäden betroffene Länder vereinbart. Im Übrigen bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück.
Im Zentrum des Dialogs stand die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius und die Frage der Finanzierung dieses Ziels. Die teilnehmenden Staaten konnten sich auf folgende wesentliche Ergebnisse einigen:
- Die erneute Bekräftigung zur Reduktion der Verbrennung von Kohle und die Forderung nach einem sauberen Energiemix; nicht hingegen von Gas und Öl.
- Einrichtung eines Entschädigungs-Fonds zur Unterstützung ärmerer Länder, welche in besonderem Maße von den Klimafolgeschäden betroffen sind.
- Aufstellung eines Aktionsprogramms zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Um die Lücken zum 1,5-Grad-Pfad zu schließen, sollen die Staaten bis zur nächsten Klimakonferenz im November 2023 ihre nationalen Ziele für 2030 entsprechend nachbessern. Das Programm läuft zunächst bis 2026. Es kann aber verlängert werden.
Verbindlichen Zielsetzungen und Zahlen wurden hingegen nicht festgelegt. Die Verhandlungen mussten aufgrund vielfacher Streitpunkte um fast zwei Tage verlängert werden, bis letztlich am 20. November 2022 eine Einigung gelang.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Der diesjährige Bericht des Weltklimarates als auch die weltweiten Klimaschäden unterstreichen den großen Handlungsdruck der Weltgemeinschaft, wenn es um die Bewältigung des Klimawandels geht. Die Gefährdungslage für Menschen und Umwelt ist weltweit sehr hoch und verursachten Milliarden-Schäden. Die Folgen dieser Entwicklungen zeigen sich insbesondere vor Ort in unseren Städten und Gemeinden und erreichen viele Bereiche der Daseinsvorsorge.
Kommunen sind Schlüsselakteure des Klimaschutzes. Besondere Herausforderungen bestehen zukünftig beim Ausbau der erneuerbaren Energien, im Bereich der Verkehrswende sowie bei der Sanierung kommunaler Liegenschaften. Diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gilt es, bundesweit durch intensive Anstrengungen für mehr Klimaschutz mit Bund und Ländern voranzutreiben.
Doch zum realistischen Erreichen der Klimaziele bedarf es insbesondere eines gemeinsamen internationalen Vorgehens; andernfalls werden die deutschlandweiten Bemühungen nicht genügen. Bereits heute hat sich die Welt um gut 1,1 Grad erwärmt; in Deutschland bereits um 1,6 Grad. Laut Bericht des Weltklimarats, steuert die Welt aktuell bis zum Jahr 2100 auf eine Erhitzung von 3,2 Grad Celsius zu.
Gerade die Vielzahl der internationalen Krisen macht es erforderlich, dass sich die Staatengemeinschaft den bestehenden Herausforderungen solidarisch und mit verstärkter internationaler Zusammenarbeit stellt. Damit wichtige Weichenstellungen für klimagerechtes Handeln vor Ort gesetzt werden, braucht insofern fester und verbindlicher Zielsetzungen zur Erreichung der notwendigen Treibhausgasemissionen.
Der beschlossene Fonds für Klimaschäden besonders gefährdeter Staaten als auch die im Umfeld der Klimakonferenz eingegangenen zusätzliche Partnerschaften Deutschlands zum Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien zielen im Übrigen in die richtige Richtung.
Weitere Informationen www.bmwk.de
Az.: 23.1.3-001/001 gr