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StGB NRW-Mitteilung 465/2017 vom 29.06.2017
Weniger Empfänger/innen von Asylbewerberleistungen in NRW 2016
Ende 2016 erhielten in Nordrhein-Westfalen 171 773 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 52 335 Personen oder 23,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Die meisten Regelleistungsempfänger/-innen in NRW stammten 2016 aus Asien (62,8 Prozent). Mit 32 347 Personen bildeten Syrer dabei die größte Gruppe; ihr Anteil an allen Empfängern war mit 18,8 Prozent geringer als 2015 (25,9 Prozent). Auch der Anteil der Europäer (nicht EU) war 2016 mit 19,4 Prozent (33 368) niedriger als 2015 (29,3 Prozent). Personen mit albanischer Staatsangehörigkeit waren in dieser Gruppe am häufigsten vertreten (8 729).
73,7 Prozent der Regelleistungsempfänger waren im Alter von 18 bis 64 Jahren, bei 25,5 Prozent handelte es sich um Kinder und Jugendliche (ohne unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem Ausland). Wie in den Jahren zuvor bezogen überwiegend Männer Regelleistungen (68,7 Prozent aller Empfänger). Die Empfänger verteilten sich auf insgesamt 123 285 Haushalte; 63 667 Haushalte (51,6 Prozent) waren in Gemeinschaftsunterkünften, 31 853 (25,8 Prozent) dezentral (d. h. Unterbringung erfolgt in angemieteten Wohnungen) und 27 765 (22,5 Prozent) in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich in NRW im Jahr 2016 auf rund 2,02 Milliarden Euro; das waren 803 Millionen Euro (+66,0 Prozent) mehr als im Jahr 2015. Nach Abzug der Einnahmen (z. B. übergeleitete Unterhaltsansprüche, Leistungen von Sozialleistungsträgern) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 1,97 Milliarden
Euro.
Die Steigerung der Ausgaben trotz gesunkener Zahl der Leistungsempfänger ist einerseits in hohen Fixkosten begründet (z. B. Miete für Unterkünfte), die nicht unmittelbar an die gesunkenen Bedarfe angepasst werden können. Andererseits waren in größerem Umfang medizinische Behandlungen der Leistungsempfänger erforderlich, was zu einer Steigerung der entsprechenden Ausgaben geführt hat. (IT.NRW)
Ergebnisse für Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2017/pdf/173_17.pdf (Quelle: Pressemitteilung IT.NRW (173 / 17) vom 29.06.2017).
Az.: 16.0.10