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StGB NRW-Mitteilung 331/2017 vom 18.05.2017
Weniger Flüchtlinge kehren freiwillig zurück
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Geflüchteten ohne Bleibeperspektive ist bundesweit im ersten Quartal 2017 auf 8.468 Personen gesunken. Im ersten Quartal 2016 waren es 13.848 Personen gewesen. Hintergrund scheint zu sein, dass 2016 vorrangig die Menschen aus Albanien, Kosovo, Mazedonien und Serbien ausgereist sind. Die Bundesregierung will den Gründen nachgehen, warum die freiwilligen Ausreisen trotz steigender Zahl von ausreisepflichtigen Personen zurückgehen.
Am 11. Mai hat das BAMF gemeinsam mit der internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Onlineportal vorgestellt, dass Flüchtlingen und Migranten in verschiedenen Sprachen Informationen und Hintergründe zur freiwilligen Ausreise geben soll.
Bewertung:
Die freiwillige Ausreise stärker muss stärker gefördert werden. Gleichzeitig muss aber auch das Abschiebungs- und Rückführungsmanagement bei abgelehnten Asylbewerbern von Bund und Ländern stärker vereinheitlicht und konsequent durchgeführt werden. Dazu gehört, abgelehnte Asylbewerber zukünftig nicht auf die Kommunen zu verteilen, sondern in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen und von dort abzuschieben. Quelle: DStGB Aktuell 1917 vom 12.05.2017
Az.: 16.1.11