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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 88/2001 vom 05.02.2001
Werbeversuche einer rechtsextremen Zeitschrift an Schulen
Es gibt Hinweise darauf, daß sich die rechtsextremistische Publikation "Unabhängige Nachrichten" (UN) gezielt an Schülerzeitungen wendet, um sie für ihre rechtsextremistischen Parolen zu gewinnen. Die UN stellt sich dabei als der "Wahrheit - Klarheit - Offenheit" verpflichtete Zeitschrift dar. In dem Anschreiben an Schülerzeitungsredaktionen wird die rechtsextremistische Ausrichtung der UN wortreich verschleiert. Die Redakteure der Schülerzeitung sollten im bekannt gewordenen Fall für die kostenlose Veröffentlichung einer Werbeanzeige für eine UN - Internet-Seite die "Unabhängigen Nachrichten" ein Jahr umsonst erhalten.
In der UN wird vor allem die Schuld Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs geleugnet, fremdenfeindliche Vorurteile verbreitet und die Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland verzerrt dargestellt. In den UN-Artikeln werden die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer und Asylbewerber fast ausschließlich unter dem Blickwinkel der "Überfremdung", "Ausbeutung öffentlicher Kassen" und des "Schmarotzertums" behandelt.
Bei der Staatsanwaltschaft in Mainz ist seit Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen Herausgeber, Mitarbeiter und Vertreiber der UN wegen des Verdachts der Volksverhetzung anhängig. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Mainz geführt, da der frühere Herausgeber seinen Sitz in Bingen hatte. Mit Anklageschrift vom 15. September 2000 beantragte die Staatsanwaltschaft Mainz das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bingen zu eröffnen.
Das Innenministerium NRW warnt davor, auf "Lockvogelangebote" der UN einzugehen. Es bittet um Hinweise, wenn weitere Aktivitäten der UN an Schulen bekannt werden, an:
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Verfassungsschutz, Haroldstraße 5 / Postfach 10 30 13, 40213 Düsseldorf / 40021 Düsseldorf, E-Mail: info@mail. verfassungsschutz.nrw.de, Tel. 0211/871 2821, Fax 0211/871 2980.
Az.: IV/2-200-0