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StGB NRW-Mitteilung 313/2011 vom 08.06.2011
„Werkstattjahr“ für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass das „Werkstattjahr“ für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz auch im Schuljahr 2011/2012 wieder landesweit angeboten wird. Die regionalen Platzkontingente stehen jetzt fest. Das Arbeitsministerium hat die Förderbedingungen für das „Werkstattjahr“ verändert. Sowohl die Teilnehmenden als auch die Träger dieses Angebots sollen künftig zielgenauer ausgewählt werden. Darüber hinaus soll die Personalausstattung deutlich verbessert und — bei Bedarf — der anschließende Übergang in eine berufsvorbereitende Maßnahme verbindlicher geregelt werden.
In Nordrhein-Westfalen wird das gesamte Übergangssystem von der Schule in Ausbildung und Beruf neu aufgestellt. Unter anderem durch eine frühzeitige Beratung in allen Schulen spätestens ab der 8. Klasse sollen künftig persönliche Berufsvorstellungen der jungen Leute besser erfasst und der Übergang effizienter gestaltet werden. Mittelfristig sollen die bisherigen vielfältigen Einzelmaßnahmen gebündelt werden.
Starttermin für das „Werkstattjahr“ ist der 1. August 2011. Die Entscheidung über eine Teilnahme treffen die örtlichen Arbeitsagenturen/Jobcenter. Das „Werkstattjahr“ richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche, die weder einen Ausbildungsplatz gefunden haben noch an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen können. Die Jugendlichen können neben zwei wöchentlichen Berufsschultagen zusätzlich in Werkstätten von Bildungsträgern und in Praktikumsbetrieben erste praktische Erfahrungen sammeln. Insgesamt stehen dafür auch in diesem Jahr rund 26,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Werkstattjahr im Internet unter www.arbeit.nrw.de .
Az.: III/1 844-1