Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 197/2020 vom 09.03.2020

Wettbewerb "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW"

Das Land Nordrhein-Westfalen lobt die „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen2020“ aus. Gemeinsam mit der Architektenkammer NRW würdigt das Land, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, alle fünf Jahre die besten aktuellen Bauwerke mit dem Landesarchitekturpreis. Bauherren und Architekten sind eingeladen, Bauten und Objekte zudem Auszeichnungsverfahren einzureichen, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht vorbildlich sind.

Der StGB NRW betrachtet den NRW-Landesarchitekturpreis als wichtigen Beitrag zur Baukultur in unserem Bundesland, reflektiert er doch architektonische Entwicklungen und aktuelle Bauaufgaben in gleicher Weise. Durch die umfassende mediale Resonanz, welche die Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW seit 40 Jahren regelmäßig erhält, erzielt das Verfahren eine große öffentliche Breitenwirkung und ist damit Werbung für eine qualitätsvolle Gestaltung unseres Lebensraumes.

Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt worden sein. Ausgezeichnet werden können alle Arten von Bauten wie zum Beispiel Wohnungsbauten, Quartiere, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und Gewerbebauten, öffentliche Bauten sowie Freianlagen. Bei den Bauaufgaben kann es sich sowohl um Neubauten als auch um Maßnahmen im Bestand handeln.

Um die Auszeichnung können sich Bauherrinnen und Bauherren sowie Mitglieder einer Architektenkammer als Entwurfsverfasser in beiderseitigem Einvernehmen bewerben. Über die Auszeichnung beschließt eine unabhängige Jury. Die Auszeichnung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung sowie durch Verleihung einer Urkunde und Gebäudeplakette.

Die Bewerbung muss bis Montag, den 4. Mai 2020 bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgegeben sein.

Nähere Informationen zur Auslobung, zur Anmeldung, zu den Teilnahmebedingungen und den Fristen finden Sie unter

https://vorbildlichebauten2020.aknw.de  

Az.: 20.5.5-001/001 gr

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