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StGB NRW-Mitteilung 288/2018 vom 30.04.2018
Wettbewerb "Europa bei uns zuhause"
Die Landesregierung startet den Wettbewerb „Europa bei uns zuhause“. Mit ihm unterstützt sie Projekte der Städtepartnerschaftsarbeit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Partnern in den Niederlanden und Belgien. Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure aus Nordrhein-Westfalen können sich mit „Europa bei uns zuhause“ um eine nachträgliche Kostenerstattung von bis zu 5.000 Euro pro Projekt bewerben. Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner ruft zur Teilnahme am Wettbewerb auf.
Prämiert werden können etwa Veranstaltungen, Workshops oder Foren, in denen Ideen für neue Leitlinien, Grundsätze, Zielgruppen oder für die künftige Öffentlichkeitsarbeit der Städtepartnerschaftsarbeit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erarbeiten werden. Auch öffentlichkeitswirksame Projekte, die Brücken schlagen zwischen der Vermittlung des europäischen Gedankens und kulturellen Ereignissen wie Jubiläen, Festivals oder sportlichen Begegnungen können Prämien erhalten.
In Frage kommen auch Projekte zum Austausch über Fachthemen wie etwa Ehrenamt, Umweltschutz, Jugendarbeitslosigkeit oder Hilfen für Menschen mit Handicap mit dem Ziel, voneinander zu lernen. Im Fokus des Wettbewerbs stehen innovative, vernetzende, beispielgebende, nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projekte / Veranstaltungen.
Der 1. Juni 2018 ist die Bewerbungsfrist für Projekte, die zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Juli 2019 umgesetzt werden sollen. In 2019 ist ein weiterer Aufruf für den Wettbewerb „Europa bei uns zuhause“ geplant. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.mbem.nrw/europa-bei-uns-zuhause .
Az.: 10.0.11-001