Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 113/2017 vom 01.12.2016
Wettbewerb „Integrationspreis 2017 - Zusammenleben mit neuen Nachbarn“
Die Zuwanderung stellt eine dauerhaft große Herausforderung für das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden dar. Vor diesem Hintergrund will der Wettbewerb zum „Integrationspreis 2017 — Zusammenleben mit neuen Nachbarn“ der Öffentlichkeit anhand guter Beispiele vermitteln, dass erfolgreiche Integration zuerst im Wohnquartier beginnt. Die Wohnungen und ihr Umfeld, die Begegnungen und der Austausch mit den Nachbarn sowie die Kontakte in Kitas, Schulen, Gesundheitseinrichtungen oder Begegnungsstätten sind elementare Voraussetzungen dafür, dass sich Einheimische und Zugewanderte respektvoll wahrnehmen, miteinander statt nur nebeneinander im gleichen Quartier leben und Integration hier überhaupt erst beginnen kann.
Der Wettbewerb richtet sich an Projekte, die das Thema „Wohnquartier und Nachbarschaft“ mit dem Thema „Zuwanderung“ verbinden. Eine unabhängige Jury vergibt zwei Preise in den Kategorien:
- Netzwerke: Innovative Projekte der Kooperation von Kommunen, sozialen Trägern, Bildungseinrichtungen, bürgerschaftlichen Initiativen und Wohnungswirtschaft — Vorhaben mit ausgeprägtem Netzwerkcharakter
- Nachbarschaften: Innovative Projekte von Wohnungsunternehmen, Einzeleigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie anderen Engagierten, die das Zusammenleben von neuen und vorhandenen Nachbarn unterstützen.
Für jeden Preis können bis zu fünf Projekte nominiert werden. Auszeichnungswürdig sind z.B. Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Wohnlösungen schaffen und die Integration von Zuwanderern in vorhandene Wohnquartiere unterstützen, im Wohnumfeld Möglichkeiten der Begegnung verbessern oder bürgerschaftliches Engagement bei der Integration von Zuwanderern im Quartier unterstützen.
Um den Preis können sich Projekte jeder Art und Größe bewerben, deren Anliegen die Integration von Zuwanderern in vorhandene Nachbarschaften, Stadtteile und Wohnquartiere ist. Sie müssen die Planungsphase überwunden haben. Der Integrationspreis ist offen für alle Projekte und Akteure. Er richtet sich sowohl an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen etc. als auch an Bürger- und Bewohnergruppen im Quartier, z. B. Gewerbetreibende, Schulklassen oder Organisatoren von Begegnungsstätten. Der Wettbewerb ist nicht auf die Gebiete des Programms „Soziale Stadt“ beschränkt. Initiativen außerhalb der Fördergebiete werden ausdrücklich zur Teilnahme ermutigt.
Frist für die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen ist der 23.01.2017. Die Bewerbungsunterlagen richten die Kommunen bitte an die Geschäftsstelle des Wettbewerbs beim vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. (Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin, Telefon: 030 390473-130). Die Preisverleihung wird öffentlichkeitswirksam im Rahmen des Kongresses zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik am 30.06.2017 stattfinden.
Die Wettbewerbsunterlagen können auf der Website des Preises Soziale Stadt www.preis-soziale-stadt.de/integrationspreis sowie der GdW-Website www.gdw.de abgerufen werden.
Az.: 20.1.12