Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 469/2014 vom 30.06.2014

Wettbewerb „Modellkommune E-Government“

Erneut rufen das Bundesinnenministerium und die kommunalen Spitzenverbände zum Wettbewerb „Modellkommune E-Government“ auf. Dabei werden Kommunen bei der Konzeption und Umsetzung von E-Government-Anwendungen unterstützt. Bewerben können sich alle Städte und Gemeinden bis 300.000 Einwohner sowie alle Landkreise in Deutschland. Auch gemeinsame Bewerbungen mit einem kommunalen IT-Dienstleister sind möglich. Ausgewählt werden drei Kommunen und zwei Landkreise.

Die Auswahl der Modellkommunen erfolgt durch eine Jury. Die drei Siegerkommunen erhalten jeweils für die Umsetzung der ersten beiden Projektschritte - Sachstandsbericht und Konzept - 30.000 Euro. Weitere 30.000 Euro für die daran anschließenden Projektschritte - Sachstand zur Umsetzung, Workshop und Beitrag zum Leitfaden - werden unter Haushaltsvorbehalt bereitgestellt.

Mit dem Pilotvorhaben sollen auch Kommunen erreicht werden, die bisher noch keine Vorreiterrolle beim E-Government einnehmen, aber einen überzeugenden Vorschlag für eine E-Government-Anwendung und deren Umsetzung präsentieren. Bewerbungen sind mittels eines einheitlichen Bewerbungsbogens bis zum 25.07.2014 an die E-Mail-Adresse modellkommune-egov@bmi.bund.de zu senden. Das Pilotprojekt läuft über zwei Jahre. Start ist Juli 2014, Ende im Juni 2016. Weitere Informationen sowie ein Link auf den Bewerbungsbogen finden sich im Internet unter www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E-Government/modellkommune/modellkommune_node.html .

Az.: I/3 085-00

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