Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 353/2018 vom 06.06.2018
Wettbewerb „Nachhaltige urbane Logistik“
Fast ein Fünftel der innerstädtischen verkehrsbedingten NO2-Emissionen stammt aus Nutzfahrzeugen, von denen viele für die Belieferung von Bewohnern, Geschäften und Unternehmen im Einsatz sind. Neben den gesundheitsschädlichen Emissionen belastet der Lieferverkehr die Städte auch durch Lärm und verursacht Treibhausgasemissionen. Der Bundeswettbewerb „Nachhaltige urbane Logistik“ soll dazu beitragen, diese schädlichen Emissionen zu verringern und Umwelt- und Klimaschutz in den städtischen Verkehr zu bringen. So können etwa Lastenräder, Elektrofahrzeuge und kleine dezentrale Logistikstandorte einen wichtigen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt leisten.
Teilnehmen können Unternehmen, Hochschulen und Kommunen mit bereits laufenden oder realisierten Projekten oder mit Konzepten, die noch auf ihre Umsetzung warten. Wichtig ist, dass die Projekte oder Konzepte im Bereich der urbanen Logistik einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Emissionen vor Ort senken und gleichzeitig auch sozial und wirtschaftlich nachhaltig sind.
Einreichungsschluss ist am 15. Juli 2018. Ein Preisgeld in Höhe von 70.000 Euro wird auf die Gewinnerprojekte verteilt. Eine Jury aus Expertinnen und Experten entscheidet darüber, welche Bewerbungen Ende des Jahres als Sieger gekürt werden.
Alle wichtigen Informationen rund um den Wettbewerb finden sich unter www.nachhaltige-urbane-logistik.de.
Az.: 33.0-003/002