Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 158/2015 vom 11.02.2015

Wettbewerb "Zukunftsstadt" gestartet

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Anfang Februar 2015 den Wettbewerb „Zukunftsstadt“ gestartet. Bis zu 50 Städte, Gemeinden und Landkreise sind eingeladen, gemeinsam mit ihren Bürgern, der Wissenschaft sowie Verwaltung, lokalen Verbänden und Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Vision für ihre Stadt, ihren Stadtteil, ihre Gemeinde oder ihren Landkreis zu entwickeln.

Der DStGB ist gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag Partner des „Wettbewerbs Zukunftsstadt“ im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2015. Ob sichere Arbeit, bezahlbares Wohnen, Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Energieversorgung oder der demografische Wandel: Bei der Lösung der großen Herausforderungen für Städte und Gemeinden spielt die Einbeziehung und das Engagement der Bürger eine wesentliche Rolle. Nur mit ihnen kann eine nachhaltige Stadtentwicklung verwirklicht werden.

Deshalb stehen im Wettbewerb „Zukunftsstadt“ die Ideen und Empfehlungen der Bürger im Vordergrund. Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollen Probleme und Herausforderungen „vor Ort“ identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt und umgesetzt werden. Ausgangspunkt können auch bereits bestehende kommunale Konzepte sein, die weiterentwickelt werden sollen.

In der ersten Phase des Wettbewerbs werden bis zu 50 Kommunen von einer unabhängigen Expertenjury ausgewählt, die eine „Vision 2030+“ für ihre Stadt beziehungsweise Stadtentwicklung vorlegen. In einer dann nachfolgenden zweiten Wettbewerbsphase geht es um das Planungs- und Umsetzungskonzept der jeweiligen Vision. Ziel ist, dass die Kommunen ein umfassendes Konzept zur Planung und Umsetzung entwickeln. Hier werden dann bis zu 20 Kommunen der ersten Phase durch eine unabhängige Expertenjury empfohlen werden. Schließlich wird in einer Phase 3 des Wettbewerbs die konkrete Umsetzung in sogenannten Real-Laboren erprobt. Insofern wird sich die dritte Wettbewerbsphase der Umsetzung der in der zweiten Phase entwickelten Konzepte widmen. Dafür werden maximal acht Kommunen der zweiten Phase durch eine Expertenjury zur Förderung empfohlen.

Zur Umsetzung der ersten Wettbewerbsphase können Kommunen mit bis zu 35.000 Euro gefördert werden. Für die zweite Wettbewerbsphase ist eine Förderung in der Höhe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen. Alle weiteren Informationen über die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.fona.de/zukunftsstadt. Interessierte Städte und Gemeinden können sich bis zum 27.03.2015 mit einer Projektskizze bewerben. 

Az.: II gr-ko

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