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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 755/2007 vom 28.10.2007
Widerspruchsverfahren bei Entscheidungen zum Personenbeförderungsgesetz
Das Zweite Bürokratie-Abbaugesetz führt nach Auffassung des Landes-Verkehrsministeriums nicht zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei PBefG-Entscheidungen, wie jetzt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mitgeteilt hat. Zu dieser Frage bestehen unterschiedliche Rechtsansichten in den Bundesländern trotz insoweit gleicher gesetzlicher Regelungen. Während in Hessen kein Widerspruchsverfahren mehr durchgeführt wird, findet es in Baden-Württemberg weiterhin statt. Hintergrund ist eine unterschiedliche Auslegung von § 55 PBefG. Dieser schreibt in Abweichung von § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Vorverfahren vor, wenn eine Oberste Landesbehörde einen Verwaltungsakt erlässt. Vom nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium wird aus der Formulierung „auch“ geschlossen, dass ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist, wenn eine Landesmittelbehörde (Bezirksregierung) entschieden hat, während die Regelung sich nach hessischer Auffassung nur auf die Sondervorschrift zu den Obersten Landesbehörden in Satz 2 des § 68 Abs. 1 VwGO bezieht.
Az.: III/1 810-2/2