Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 86/2015 vom 16.12.2014

Widerspruchsverfahren beim Wohngeldrecht

Im Wohngeld-Runderlass 3/2014 vom 12.12.2014 informiert das NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr über die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens im Bereich des Wohngeldrechtes zum 01.01.2015. Ebenfalls wird in diesem Runderlass  verdeutlicht, dass für die Entscheidung über die Widersprüche die nächsthöhere Behörde zuständig ist  (§ 111 S. 2 JustG)  - also die Kreise für Widersprüche gegen entsprechende Bescheide der kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hatte die Geschäftsstelle bereits mit Schnellbrief Nr. 226 vom 08.12.2014 informiert. Details enthält der Erlass schließlich zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung.Zugleich wird darüber informiert, dass die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge nach § 39 SGB VIII zum 01.01.2015 geändert werden.  Diese Details können wie auch der Erlass selbst im Intranet unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Städtebau und Wohnungswesen/Wohngeld-Runderlass 3/2014 abgerufen werden.

 

 

Az.: II/1 651-20

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