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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 694/2020 vom 23.11.2020
Widersprüche gegen Besoldungsbescheide/-mitteilungen
Mit der StGB-Mitteilung 478/2020 vom 14.08.2020 hatte die Geschäftsstelle über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts informiert, wonach die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln. Zugleich hatte es geurteilt, dass der Landesgesetzgeber bis spätestens zum 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen hat. Das Ministerium der Finanzen ist gegenwärtig noch mit der sorgfältigen Auswertung der Entscheidung und den damit einhergehenden umfangreichen Ermittlungen und Berechnungen befasst, so dass eine abschließende Entscheidung noch nicht vorliegt. Das Land beabsichtigt (Stand: 20.11.2020), die beim LBV NRW eingehenden Widersprüche im Zusammenhang mit der Entscheidung des BVerfG zunächst ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Geschäftsstelle empfiehlt, dass die Städte und Gemeinden entsprechend verfahren. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.
Az.: 14.1.1.5-001/001