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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 699/2023 vom 06.10.2023
Wiederbewaltungsinitiative des Landes NRW gestartet
Mit der Einstellung der ersten Wiederbewaldungshelfer startete der Landesbetrieb Wald und Holz NRW zum 01.09.2023 die Initiative, die Wiederbewaldung in NRW nach den Jahren der Kalamität voranzubringen. Am Anfang steht dabei ein Monitoring, bei dem flächendeckend der Bewaldungszustand der mittels Satellitendaten ausgewiesenen Kalamitätsflächen in drei Farbstufen erfasst werden soll (www.waldinfo.nrw.de; Vitalitätskarte Nadelwald).
Der zeitliche Ablauf beinhaltet eine Pilotphase in vier Forstämtern, in der die Methodik erprobt wird und an deren Ende eine landesweit gültige Kartieranleitung stehen soll. Anschließend werden die Aufnahmen landesweit gestartet und sollen bis zum Herbst nächsten Jahres abgeschlossen sein.
Im Zuge der Aufnahme werden die Kartierer an die mit der Waldbewirtschaftung betrauten Personen herantreten, um im Dialog mit ihnen die Wiederbewaldungszustände einzutragen.
Das Ziel der Initiative ist es, die noch nicht oder nicht ausreichend wiederbewaldeten Flächen kartographisch zu erfassen und so einen Überblick zu bekommen, wo Handlungsbedarf besteht. Durch gezielte Ansprache und ein kostenfreies Beratungsgespräch sollen zusammen mit den Waldbesitzenden Lösungen für die Wiederbegründung klimastabiler Waldbestände gefunden werden. Diese beinhalten auch das Aufzeigen der bestehenden Förder- und weiterer Finanzierungsmöglichkeiten.
Zur konkreten Planung und Umsetzung können Waldbesitzende den Forstdienstleister eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ansprechen. Waldbesitzende, die noch nicht in einer Forstbetriebsgemeinschaft oder einem anderen Zusammenschluss organisiert sind oder über kein eigenes forstliches Personal verfügen wird geraten, sich einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss anzuschließen, da das Land Forstdienstleistungen in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zu 80% bezuschusst. Für Waldbesitzende, die nicht Mitglied in einem solchen Zusammenschluss sind, bietet Wald und Holz NRW seine Dienstleistungen zu Vollkosten an.
Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an Herrn Konstantin Brax, Konstantin.Brax@Wald-und-Holz.NRW.de, Tel.: 0251/91797-233, wenden.
Az.: 26.1-006/003