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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 321/2012 vom 04.06.2012
Wiederholung der Wahl zum Rat der Stadt Dortmund
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 09.05.2012 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OVG NRW vom 15.12.2011 zurückgewiesen. Das Urteil des OVG NRW ist damit rechtskräftig geworden mit der Folge, dass alle Ratsmitglieder aus dem Rat der Stadt Dortmund nach § 40 Abs. 3 KWahlG ausgeschieden sind und eine Wiederholungswahl zum Rat der Stadt Dortmund erforderlich ist. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW sind im Intranet unter der Rubrik Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Kommunalwahl 2009, abrufbar.
Az.: I 024-100