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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 55/2000 vom 20.01.2000
Wiederverwertung von benutzten Einwegwindeln
In den Mitteilungen des NWStGB 1999 Nr. 851 (S. 411f.) hatte die Geschäftsstelle über die Zwischennachricht des Umweltbundesamtes vom 1.11.1999 berichtet, alsbald zum Thema der Verwertung von benutzten Einwegwindeln Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 20.12.1999 hat das Umweltbundesamt nunmehr folgendes mitgeteilt:
"Wie in unserem Zwischenbescheid vom 01.11.1999 mitgeteilt, haben Sie aufgrund eines Mißverständnisses unsererseits bisher keine Antwort auf Ihre Schreiben erhalten.
Wir haben zu den vorangegangenen Schreiben vor dem April letzten Jahres eine Bewertung zu den Inkontinenzwindeln abgegeben, an der sich auch durch Vorliegen von Unterlagen der Fa. Knowaste über ihr Verfahren nichts wesentliches geändert hat.
Aus der in der Zwischenzeit von der Bezirksregierung Düsseldorf am 15.01.1999 erteilten Exportgenehmigung nach den Niederlanden für eine Aufbereitung in der Anlage der Fa. Knowaste sowie der Einstufung der Abfälle in den NL ergibt sich, daß beide Behörden von Abfällen zur Verwertung ausgehen. Eine fachliche Begründung hierfür geht aus den uns bisher vorliegenden Unterlagen nicht hervor.
Wir hatten gehofft, für unsere Einschätzung eine ökobilanzielle Bewertung zu den in der Zwischenzeit geschlossenen Anlagen der Fa. Sero in Deutschland durch das Frauenhofer-Institut zu erhalten, doch dies war trotz wiederholter Bemühungen nicht möglich. Eine weitere Arbeit zu diesem Komplex ist uns bisher nicht gekannt geworden.
In der Zwischenzeit will aufgrund dieses Tatbestandes der Verband "Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper", Düsseldorf, eine "Studie zur Ökobilanz eines Recycling-Verfahrens für Inkontinenzprodukte im Vergleich zur Entsorgung zusammen mit Hausmüll" in Auftrag geben, um hier Klarheit zu gewinnen, doch bis diese Ergebnisse vorliegen, muß man sich noch gedulden.
Eine klare juristische Abgrenzung der Begriffe "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" auf EU-Ebene und in Deutschland liegt bisher nicht vor. An einem deutschen VO-Entwurf wird gearbeitet. Es ist aber davon auszugehen, daß es eine allgemeine Festlegung nicht geben wird, sondern eine Prüfung jeweilig spezieller Abfallströme erfolgen muß.
Auch wenn in der Anlage der Fa. Knowaste in Arnheim eine erfolgreichere Technik als in den Anlagen der Fa. Sero eingesetzt zu werden scheint, so daß zum Beispiel der Windel-Bestandteil Superabsorber besser von der Zellulose abgetrennt wird, so bleibt die grundsätzliche Bewertung offen, obwohl wir durchaus Gesichtspunkte für eine Bewertung als Abfall zur Verwertung sehen. Die Anlage in Arnheim kennen wir aus eigener Anschauung nicht und die beiden Anlagen der Fa. Sero konnten wir leider persönlich auch nicht in Augenschein nehmen, da uns dies die Fa. Sero nicht ermöglichte.
Wir möchten Sie deshalb bitten, die im Augenblick in Ausschreibung befindliche Studie des Verbandes "Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper" abzuwarten, die bei der Bewertung sicherlich weiterhelfen wird. Wenn es möglich ist, werden wir versuchen, die Anlage der Fa. Knowaste in Arnheim aufzusuchen, ob dies jedoch in nächster Zeit stattfinden kann, ist nicht abzuschätzen."
Die Geschäftsstelle weist ergänzend auf folgendes hin:
Durch die Stellungnahme des Umweltbundesamtes ist eine abschließende Einstufung der benutzten Einwegwindeln als "Abfall zur Verwertung" bzw. "Abfall zur Beseitigung" zur Zeit immer noch nicht zweifelsfrei möglich. Die vom Umweltbundesamt in seinem Schreiben vom 20.12.1999 in Bezug genommene vorläufige Gesamtbewertung kommt zu Zwischenergebnis, daß zwar bei den benutzten Einwegwindeln ein relativ hoher Anteil des Materials in die Verwertung geht und deshalb eine Einstufung der Aufbereitung von Einwegwindeln als "Abfall zur Verwertung" nicht ausgeschlossen erscheint. Dennoch wird festgestellt, daß die bisher vorliegenden Informationen nicht ausreichen, um eine abschließende Einstufungsempfehlung abgeben zu können. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Studie ergeben wird, die von der "Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper" im Dezember 1999 ausgeschrieben worden ist.
Az.: II/2 31-02-7