Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 375/2019 vom 27.08.2019

Ausbau der Windenergie an Land in der Krise

Der Ausbau der Windenergie an Land ist ins Stocken geraten. Ursache hierfür sind eine unzureichende Flächenbereitstellung in den Ländern, fehlende Genehmigungen und langwierige Klageverfahren. Auch die Akzeptanz vor Ort schwindet. Damit gerät die dezentrale Energiewende in Gefahr.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien auf bis zu 65 Prozent auszubauen. Bislang war die Windenergie ein zuverlässiger und wichtiger Baustein für die Energiewende. Heute stehen fast 31.000 Windräder in Deutschland. Ihr Anteil an der Nettostromerzeugung liegt aktuell bei 27,1 Prozent. Sie liefert damit den größten Anteil am deutschen Strom, wenn die Stein-, die Braunkohle bzw. Kernenergie einzeln betrachtet werden. Jedoch steht die Windkraftbranche vor enormen Herausforderungen.

Laut einem Bericht im Auftrag der Verbände BWE und VDMA Power Systems, ist der Ausbau der Windenergie an Land nahezu zum Stillstand gekommen. Der Bruttozubau betrug im Jahr 2019 in den ersten sechs Monaten 287 Megawatt beziehungsweise 86 Anlagen. Somit ergibt sich ein Rückgang um 82 Prozent bezogen auf das bereits schwache Vorjahr. Nach Abzug der zurückgebauten Windenergieanlagen beträgt der Nettozubau 231 Megawatt beziehungsweise es wurden 35 Anlagen errichtet.

Der Ausbau der Windenergie scheitert zunehmend an der Akzeptanz der Menschen und wird insbesondere durch zahlreiche Bürgerinitiativen verzögert. Hintergrund sind auch die unterschiedlichen Abstandsregelungen der Länder. In Bayern gibt es beispielsweise die sogenannte 10-H-Regelung. Danach muss der Abstand eines Windrades ausgehend von der Wohnsiedlung mindestens zehn Mal so weit entfernt errichtet werden, wie die Anlage hoch ist. Also bei einer 200-Meter-Anlage zwei Kilometer. Nordrhein-Westfalen plant künftig Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Zusätzlich verzögern und verhindern Klagen von Naturschutz- und Umweltverbänden den Ausbau der Windenergie.

Gleichzeitig wird der Ruf nach einer besseren Wertschöpfungsbeteiligung in den Ländern laut. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben bereits reagiert. Kommunen können ab dem kommenden Jahr in Brandenburg eine Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr je Anlage durchsetzen. Auch dies soll die Akzeptanz in den Kommunen fördern. Die Große Koalition hat zudem eine Arbeitsgemeinschaft „Akzeptanz“ eingerichtet, die aus Fachpolitikern von Union und SPD besteht. Diese hatte ursprünglich die Aufgabe ein Papier bis Frühjahr 2019 zu entwickeln, welches Lösungsansätze anbietet, um die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung zu steigern. Allerdings gelten die Gespräche aufgrund von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Abstandsflächen als festgefahren.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist neben der Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung eine tragende Säule für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Der entscheidende Impuls dafür geht von den Kommunen aus. Städte und Gemeinden können Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und mit ihren Maßnahmen Vorbilder für den Klimaschutz sein. Das findet vor Ort längst statt. So werden zum Beispiel in den letzten zehn Jahren bis Ende des Jahres 2018 allein auf der Grundlage der BMU-Kommunalrichtlinie über 14.400 Projekte in mehr als 3450 Kommunen zum Klimaschutz umgesetzt. Auch für den Umstieg in der Energieproduktion und Energieversorgung spielen die Kommunen eine wichtige Rolle, denn dort werden die alternativen Energien produziert, weitergeleitet und sind ein wichtiger Faktor für den Klimaschutz. Das setzt allerdings voraus, dass die Politik in Bund und Ländern deutlicher dafür wirbt.

Ein weiterer Ausbau der Windenergie an Land ist wegen der hiermit verbundenen Problemfelder („Verspargelung“ der Landschaft, Lärmbeeinträchtigung, Schattenwurf sowie mögliche Beeinträchtigung von Natur- und Artenschutz) nur im großen Konsens mit der Bürgerschaft möglich. Dies bedingt eine frühzeitige und aktive Informationspolitik der Gemeinden sowie eine aktive Teilhabe der Bürger.

Die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen erfordert zudem, dass nicht einseitig der private Investor, sondern auch die Städte und Gemeinden als Planungsträger an der Wertschöpfung der Energieerzeugung durch die Windenergieanlagen beteiligt werden. Ansonsten wird den Kommunen und ihren Bürgern nur schwer zu vermitteln sein, warum sie Einschnitte in ihre Landschaft durch Windräder hinnehmen sollen, ihnen selbst aber das Geld für notwendige Infrastrukturmaßnahmen fehlt. Weitere Informationen finden sich unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Windenergie).

Az.: 28.6.9-004/001 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search