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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 253/2022 vom 11.04.2022
Windenergie: Bund plant verringerte Abstände zu Funknavigation und Wetterradaren
Nach einem aktuellen Maßnahmenpapier des BMWK sollen die bestehenden Abstandsregeln von Windenergieanlagen zu Wetterradaren und auch zur Funknavigation aktualisiert werden. Neue Prognosemethoden können für neue Flächenpotenziale für Wind an Land sorgen. Darauf können voraussichtlich ca. 5 Gigawatt Leistung bzw. 1.000 neue Windenergieanlagen mit je 4-5 Megawatt Leistung gebaut werden.
Bei der Funknavigation sieht das Eckpunktepapier unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung eine signifikante Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche um D-VOR von derzeit 15 km Radius auf 6 bis 7 km Radius bis Mitte 2022 an.
- Außerbetriebnahme sowie Umrüstung von mehr als 23 Drehfunkfeuern in den nächsten Jahren auf modernere Bauarten, also vom Typ C-VOR auf den Typ D-VOR.
Zusätzliche Potentiale für die Windenergienutzung an Land sollen im Umfeld der 17 bestehenden Wetterradare erschlossen werden. Das Maßnahmenpaket sieht in diesem Bereich folgende Änderungen vor:
- die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wetterradar werden von 15 km auf 5 km Radius verkleinert und in diesem Umkreis soll auch keine Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen erfolgen
- die Verlagerung von Wetterradaren wird geprüft
- neue Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben RIWER sollen in die Praxis implementiert werden.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Insbesondere der Ukraine-Konflikt und die damit einhergehenden Lieferengpässe bei Baustoffen und Energie haben die Erforderlichkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien deutlich in den Vordergrund gestellt. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor, dass zwei Prozent der Landesflächen für Windenergie ausgewiesen werden sollen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, bedarf es – neben der sinnvollen Anpassung der Abstandsregelungen – dringend der Reform des aktuellen Planungsrechts, um Kommunen und weitere Planungsträger nachhaltig zu entlasten. Die nunmehr angekündigten Regelungen sind begrüßenswert. Damit werden beträchtliche Leistungspotentiale kurzfristig freigelegt und der Außenbereich effektiver für Windenergieprojekte genutzt. Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bmwi.de.
Az.: 20.1.4.1-005/001 ste