Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 499/2022 vom 19.08.2022

Windenergieanlagen können dichter an Drehfunkfeuer gebaut werden

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 01. August mitgeteilt, dass die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) den Schutzbereich rund um ihre betriebenen Drehfunkfeuer verkleinert. Konkret habe die DFS auf Grundlage neuer Kriterien jetzt die Option, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Das BMWK rechnet mit weiteren Flächen für Windenergieanlagen, ohne weitere genauere Zahlen zu nennen.

Laut der Pressemitteilung des BMWK haben zur besseren Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die DFS in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das gemeinsame Ziel sei es gewesen, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und dabei so weit wie möglich energiepolitische Belange zu berücksichtigen, um im Ergebnis mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aspekte seien durch die PTB im Rahmen des vom BMWK geförderten Forschungsprojekts WERAN (Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation) entwickelt worden. Zugleich würden mit den jetzt von der Flugsicherung ergriffenen Maßnahmen wichtige Teile der Eckpunkte vom 5. April 2022 umgesetzt, auf die sich das Bundesverkehrs- und das Bundeswirtschaftsministerium verständigt hatten.

Anlagenschutzbereiche werden verkleinert

BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung beginnt am 1. August 2022 und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlauben die Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche der DVOR Klasdorf, DVOR Gedern und DVOR Fulda bereits zum 1. August 2022. Die DFS erwarte, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.

Neue Berechnungsformel für CVOR

Die mögliche Störung der vom Funkfeuer bereitgestellten Navigationsinformationen durch Windenergieanlagen, der sogenannte Winkelfehler, wird anhand einer Berechnungsformel ermittelt. DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen ermöglicht. Für die robusteren Doppler-Drehfunkfeuer wird eine ebenfalls gemeinsam entwickelte Formel bereits seit 2020 angewendet, seitdem hat sich die Zustimmungsquote auf über 90 Prozent erhöht. Mit der voraussichtlich ab Ende September 2022 einsatzfähigen neuen CVOR-Berechnungsformel ist auch die für Funkfeuer herkömmlicher Bauart (CVOR) eine höhere Zustimmungsquote absehbar.

Akzeptanz höherer Winkelfehler

Durch eine Neubewertung der für die Flächennavigation erforderlichen Leistungsanforderungen einerseits und technische Modifikationen an den Navigationsanlagen andererseits könne ab sofort ein höherer, zum Beispiel durch Windenergieanlagen hervorgerufener Winkelfehler akzeptiert und damit das zur Verfügung stehende Fehlerbudget von heute 1,0 auf – je nach Anlagentyp – 1,5 bzw. 2,1 teilweise mehr als verdoppelt werden. Dies erlaube den Aufbau zusätzlicher Windenergieanlagen in den Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern.

Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern

Im Zuge der Einführung moderner, vermehrt satellitengestützter Navigationsverfahren überprüfe die DFS aktuell die rund 2.600 Flugverfahren im gesamten deutschen Luftraum. Die neuen Verfahren ermöglichen vielerorts den Abbau von Funkfeuern. Seit 2002 seien bereits 17 Anlagen abgebaut worden; von den 51 heute im Eigentum der DFS befindlichen Anlagen werden bis 2032 voraussichtlich weitere 20 Anlagen zurückgebaut.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der StGB NRW begrüßt die Einigung der beteiligten Stellen, Abstände zu Drehfunkfeuern reduzieren zu wollen, da hierdurch perspektivisch weitere Flächen für die erneuerbaren Energien – insbesondere für den Windkraftausbau – zur Verfügung stehen. Ohnehin war fraglich, ob die deutsche Flugsicherung weiter an der 15 Kilometer großen Schutzzone um das Funkfeuer festhalten musste. Dies wurde häufig ohnehin aus technischer Sicht bestritten und in der Pressemitteilung jetzt auch bestätigt. Im Übrigen gelten in den meisten europäischen Staaten schon geringere Werte. Allerdings muss die Flugsicherheit weiter oberstes Gebot bleiben. Jetzt muss noch eine Regelung für Wetterstationen gefunden werden.

Az.: 20.1.4.1-005/001 gr

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