Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 256/2022 vom 06.04.2022

Windenergievorhaben im Wald

Beim Windenergieausbau an Land gibt es aktuell viele Herausforderungen. Dies gilt auch hinsichtlich der Genehmigung von Waldstandorten. Eine aktuelle Entscheidung des VGH Kassel sowie eine Zusammenfassung der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) befassen sich mit Handlungsfeldern für einen gesellschafts- und naturverträglichen Ausbau der Windenergie im Wald.

In gleich zwei Beschlüssen hat sich der VGH Kassel am 10.03.2022 (Az.: 9 B 1347/20 und 9 B 1348/20) mit der Genehmigung von Windenergieanlagen im Constantia Forst befasst. Er lehnte hierbei die Anträge der Gemeinde Gründau und eines Umweltverbandes auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Noch in der Vorinstanz beim VG Frankfurt/Main hatte das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederhergestellt, da das Regierungspräsidium es versäumt habe, das von der Gemeinde versagte Einvernehmen zu ersetzen.

Der VGH Kassel sah eine wirksame Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens spätestens im weiteren gerichtlichen Verfahren. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung verstoße auch nicht gegen Vorschriften des Wasser- und Artenschutzrechts, gegen das Bauordnungsrecht sowie gegen planerische Vorgaben zur Raumordnung.

Hierzu hatte das Gericht ausgeführt, dass die im gerichtlichen Verfahren nachgebesserten Nebenbestimmungen geeignet seien, auch während der Bauphase den wirksamen Grundwasserschutz zu gewährleisten. Auch die von der Vorhabenträgerin vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen seien zum Schutz der dort lebenden Vogel-, Tier- und Fledermauspopulationen geeignet.

Der Ausbreitung von Waldbränden werde durch ein ausreichendes Einsatzkonzept für die gemeindlichen Feuerwehren begegnet. Seit der Genehmigungsbekanntmachung würden aufgrund der Änderung des sachlichen Teilplans erneuerbare Energien 2019 nunmehr alle Standorte der geplanten Anlagen von einem Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung umfasst.

Ein aktuelles Papier der Fachagentur Wind greift darüber hinaus viele der im gerichtlichen Verfahren adressierten Fragestellungen auf und skizziert Eckpunkte für einen gelungenen Windenergieausbau an Waldstandorten. Dabei werden Fragestellungen rund um den Flächenbedarf und den Ausgleich der Eingriffe in die Waldflächen und in den Naturhaushalt adressiert. Zugleich geht es darum, wie der ökologische Waldumbau gelingen kann und die Eignung von Flächen für den Ausbau. Das Papier thematisiert zudem Handlungsfelder für Politik und Verwaltung, damit Windenergie im Wald gesellschafts- und naturverträglich ausgestaltet werden kann.

Windenergie im Wald wird in den Ländern sehr unterschiedlich umgesetzt und ist nicht selten gänzlich verboten. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind daher häufig zu beobachten.

Mit Blick auf steigende Energie- und damit auch Flächenbedarfe gilt es, auch das Thema Windenergie im Wald fachlich neutral zu bewerten. Denn Wald ist nicht gleich Wald. Ein intensiv genutzter Wirtschaftswald oder auch Kalamitätsflächen sind hinsichtlich ihrer Biodiversität nicht mit einem artenreich geschützten Mischwald zu vergleichen. Auch hinsichtlich der vom Bund geplanten Festlegung von bundesweiten Flächenzielen (2-Prozent-Ziel) gilt es, für die Länder eigene Strategien zu entwickeln und adäquate Lösungen zu finden.

Das Papier findet sich unter: www.fachagentur-windenergie.de

Zur Pressemitteilung des Gerichts: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de

Az.: 20.1.4.1-002/001 we

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