Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 35/2003 vom 08.01.2003

WIPO-Verfahren bei Domain-Streitigkeiten

Die Stadt Potsdam hat durch ein Schlichtungsverfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO, arbiter.wipo.int/center) die Domains potsdam.com, potsdam.net, potsdam.org und potsdam.info erlangt. Diese hatte eine ortsansässige Internet-Firma reserviert. Da im Gegensatz zu dieser Firma die Stadt die Markenrechte am Wort "Potsdam" nachweislich hält, erging - allerdings ohne Erwiderung der Internet-Firma - die Entscheidung zugunsten der Stadt.

Dieser Fall ist ungewöhnlich, da das WIPO-Verfahren grundsätzlich nur dann bemüht wird, wenn der Gegner im Ausland sitzt. Das Beispiel zeigt jedoch, dass es auch für inländische Streitigkeiten genutzt werden kann.

Az.: G/3 830-06

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