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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 514/2022 vom 22.08.2022
Wirkungsanalyse für das Klimaschutzmanagement in Kommunen im Kontext der Fördermittelnutzung
Ein vom Umweltbundesamt veröffentlichter Bericht erläutert die Methodik und Ergebnisse der Fördermittelanalyse und zeigt die deutlichen Effekte der kommunalen Klimaschutzmanager:innen auf.
Klimaschutzmanager:innen (KSM) tragen auf vielfältige Art und Weise zur Umsetzung von ?Klimaschutz? in Kommunen bei. Doch ist es schwierig, ihre Wirkung objektiv darzustellen. Der Ansatz im Vorhaben „Wirkungspotenzial kommunaler Maßnahmen für den nationalen Klimaschutz“ ist es anhand der eingeworbenen Fördermittel darzustellen, welchen Effekt KSM in ihren Kommunen auslösen.
Um die Wirkungen zu messen, wurde eine Vergleichsgruppenanalyse hinsichtlich Kommunen mit und ohne Klimaschutzmanagement bezogen auf den Abruf von Fördermitteln für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt. Vergleichsindikatoren waren die Anzahl geförderter Klimaschutzvorhaben, das abgerufene Fördervolumen, das Volumen pro Vorhaben sowie die erzielten Treibhausgas-Minderungen. In einer Vorher-Nachher-Analyse wurde geprüft, wie sich die genannten Indikatoren nach Etablierung des Klimaschutzmanagements im Vergleich zu vorher entwickeln.
Die Ergebnisse der Vergleiche zeigen, dass das kommunale Klimaschutzmanagement einen positiven Effekt auf die Anzahl und das Volumen geförderter Vorhaben sowie auf die erzielten THG-Minderungen sowohl in Städten und Gemeinden unterschiedlicher Größe als auch in Landkreisen hat.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Kommunaler Klimaschutz ist gerade in Ansehung der verheerenden klimatischen Veränderungen in vielen deutschen Städten und Gemeinden eine immer wichtigere kommunale Aufgabestellung.
Klimaschutzmanager/innen können hierbei eine wichtige Aufgabenstellung übernehmen und Kommunen nachhaltig entlasten. Umso wichtiger ist, dass die Förder- und Beratungsangebote nach der Kommunalrichtlinie in den kommenden Jahren nicht nur erhalten, sondern deutlich ausgeweitet werden. Nur auf diesem Weg kann der Klimaschutz in hinreichendem Umfang befördert und die Klimaschutzziele der Bundesregierung, einschließlich der gesetzten Zwischenziele bis 2030, erreicht werden. Weitere Informationen zur Wirkungsanalyse finden Sie unter folgendem Link:
www.umweltbundesamt.de
Az.: 23.1.9-003/003 gr