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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 385/2008 vom 10.06.2008
Wirtschaftliche Betätigung im Bereich Wärmelieferung/Contracting
Das Innenministerium hat mit Erlass vom 15.04.2008 zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in den Bereichen Energieausweise und Wärmelieferungen/(Energie-)Contracting Stellung genommen. So sieht das Innenministerium bestimmte energienahe Dienstleistungen als zu den Bereichen der Energieversorgung zugehörig an mit der Folge, dass die Subsidiaritätsklausel des § 107 Abs. 1 GO nicht gilt und für diese energienahen Dienstleistungen keine spezifischen Darlegungen zu einem dringenden öffentlichen Zweck nach § 107 Abs. 1 GO erforderlich sind. Nach Auffassung des Innenministeriums gehören zu diesen energienahen Dienstleistungen die
- Energieberatung,
- Energiehandel, soweit die Versorgung der eigenen Einwohner gesichert werden soll,
- Energiemanagement, soweit nicht in den Bereich des Handwerks übergegriffen wird,
- Contracting-Modelle (auch Wärmelieferungen), soweit der Kunde Bezieher von Primärenergie ist und nicht in den Bereich des Handwerks übergegriffen wird. Dies schließt aber jedenfalls solche Contracting-Formen aus bzw. sind solche Contracting-Formen problematisch, die auch Installation und Wartung umfassen.
Hinsichtlich der genannten problematischen Contracting-Formen Installation und Wartung betont das Innenministerium, dass das Gemeindewirtschaftsrecht vom Opportunitätsprinzip beherrscht ist. Das heißt, die im Einzelfall zuständige kommunale Aufsichtsbehörde kann auch problematische Contracting-Formen tolerieren, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn sinnvolle Kooperationen, Einbindungen oder Arbeitsteilungen mit dem (örtlichen) Handwerk bestehen. Mit Blick auf die Problematik der Ausstellung von Energieausweisen weist das Innenministerium darauf hin, dass die Ausstellung dieser Ausweise im weiteren Sinne als Energieberatung oder Energiemanagement anzusehen ist, somit der Energieversorgung zugeordnet werden kann.
Der Erlass des Innenministeriums vom 15.04.2008 ist im Intranet des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Gemeindewirtschaftsrecht für Mitgliedskommunen abrufbar.
Az.: IV/3 810-05/3