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StGB NRW-Mitteilung 394/2000 vom 05.08.2000
Wirtschaftliche Nutzung von kommunalstatistischen Daten
Die von einer Reihe von Großstädten getragene KOSTAT-DST GmbH will auf Dauer für alle deutschen Städte und Gemeinden deren kommunalstatistische Daten auf freiwilliger Basis sammeln und zum fachlichen und wirtschaftlichen Nutzen der beteiligten Städte und Gemeinden interessierten Nutzern in Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung stellen.
Nach langen Vorarbeiten und intensiven Beratungen im Statistischen Ausschuss des Deutschen Städetages, in die der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Person des Beigeordneten Röll fortlaufend eingebunden war, haben zunächst mehrere Großstädte gemeinsam die KOSTAT-DST GmbH gegründet, um kommunalstatistische Daten in eigener kommunaler Verantwortung wirtschaftlich verwerten zu können.
Die KOSTAT-DST GmbH erhält auf freiwilliger vertraglicher Basis anonymisierte, standardisierte und geprüfte kommunale Daten von bislang 94 Städten und vertreibt diese an interessierte Nutzer in Wirtschaft und Gesellschaft; die Verkaufserlöse werden an die liefernden Städte weitergegeben. Leitgedanke dieser neuen kommunalen Gemeinschaftseinrichtung sind Vollständigkeit, einheitlich hohe Qualität und Zuverlässigkeit, formale und inhaltliche Standardisierung und Aktualität. Durch diese amtlichen Daten unterscheidet sich das neue Angebot grundlegend von dem, was bisher - häufig auch zum Nachteil der betroffenen Städte - am Markt angeboten wird.
Es geht dabei nicht darum, neue Daten zu erheben, sondern vorhandene Datenquellen zu nutzen und städtevergleichend und städteübergreifend zum fachlichen und wirtschaftlichen Nutzen der beteiligten Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Das Datenangebot wird schrittweise ausgebaut und der Nachfragesituation angepasst. Inzwischen liegen die Zusagen zur Datenlieferung der Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern vor. In einem nächsten Schritt sollen jetzt alle Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und später die Großstadtregionen einbezogen werden.
Das Vorhaben hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine gewisse Vollzähligkeit der Städte und Gemeinden ab einer bestimmten Größenordnung die Bereitstellung von Daten vertraglich zusichert.
Wir unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich und bitten die Mitgliedsstädte und -gemeinden um ihre Beteiligung. Sowohl durch die korrekte Verwendung ihrer Daten als durch Verkaufserlöse haben sie einen unmittelbaren Vorteil. Die Wahrung der Belange auch unseres Mitgliederbereiches ist durch Mitarbeit von Herrn Beigeordneten Röll, DStGB, im Aufsichtsrat der GmbH gewährleistet.
Für weitere Fragen steht Ihnen die KOSTAT-DST GmbH, c/o Stadt Dortmund, Amt für Statistik und Wahlen, Königswall 25-27, 44122 Dortmund, Tel. 0231 - 50-25884, Fax 0231 - 50-24777, e-mail geschaeftsstelle@kostat-dst.de, Internet www.kostat-dst.de, jederzeit zur Verfügung.
Quelle: DStGB Aktuell 2800 vom 14.07.2000
Az.: I/2 050-20