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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 94/2009 vom 13.01.2009
Wirtschaftsministerkonferenz zur Breitbandinfrastruktur
Die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) von Bund und Ländern im Dezember 2008 hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die unmittelbare Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden haben können. Neben verschiedenen Beschlüssen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist dies besonders der Beschluss zur zukunftsfähigen Kommunikationsinfrastruktur.
Die WMK ist besorgt über die Stagnation der Umsetzung im Bereich der Telekommunikationswirtschaft und darüber, dass die Investitionstätigkeit hinter dem zurückbleibt, was für einen flächendeckenden Aufbau neuer Infrastruktur notwendig erscheint. Sie begrüßt deshalb, wenn Investitionsanstrengungen der Marktteilnehmer durch Bündelungen und Synergien stimuliert werden. Sie erklärt, dass es dazu entsprechender diskriminierungsfreier und technologieneutraler Anreize bedarf.
Als besonders Erfolg versprechend sieht die WMK an, dass freiwerdende Funkfrequenzen nicht nur dem Rundfunk, sondern vorrangig dem Mobilfunk für breitbandige mobile Anwendungen im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich um den Bereich von 790 bis 862 MHz. Entsprechende Frequenzbereiche wurden in Frankreich und der Schweiz dem Mobilfunk zugewiesen. Die WMK zeigt sich davon überzeugt, dass der Rundfunk im Übrigen ausreichende Möglichkeiten zur Entwicklung der Rundfunkangebote in einer sich weiter entwickelnden Mediengesellschaft hat.
Die WMK betont dass es keine wirtschaftspolitische oder regulatorische Bevorzugung von Telekommunikationsnetzbetreibern oder Telekommunikationsdienstanbietern geben darf. Darüber hinaus muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu neuen Netzinfrastrukturen sowohl für Telekommunikationsdienste mit eigener Infrastruktur, als auch ohne eigene Netzinfrastruktur gewährleistet sein.
Die WMK unterstreicht, dass breitbandige Internetverbindungen faktisch bereits heute ein Teil der als notwendig empfundenen Basisinfrastruktur anzusehen sind. Sie begrüßt deshalb kooperative Handlungsansätze in der Telekommunikationsbranche, die über den Weg von Verhandlungslösungen zu einer flächendeckenden zukunftsfähigen Kommunikationsinfrastruktur für stationäre und mobile Nutzungen gelangen will. Besonders unterstützt die WMK den Bund bei den Vorschlägen,
- einen deutschlandweiten Glasfaser-, Kabel- und Leerrohratlass zu erstellen,
- vorhandene alternative Infrastrukturen etwa beim Verkehrswegebau oder auch im Bereich der Energienetze mitzunutzen bzw. mitzubauen,
- gegebenenfalls zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Verlegung von Leerrohren ausgesprochen werden kann und
- die Realisierung alternativer Modelle der breitbandigen Infrastrukturerstellung etwa im Rahmen von Public Privat Partnerships oder als kommunale Infrastrukturgesellschaften zu unterstützen.
Die WMK stellt darüber hinaus einhellig fest, dass schnelle Effizienzsteigerungen und die Nutzung von Synergieeffekten bei öffentlichen und privaten Infrastrukturmaßnahmen eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundes-, Landes- und kommunalen Verwaltungen erfordern.
Die Beschlüsse der WMK vom 15. und 16. Dezember 2008 in Weimar können unter der Adresse www.bundesrat.de/nn_8796/DE/gremien-konf/fachministerkonf/wmk/Sitzungen/08-12-15-16-termin-wmk.html herunter geladen werden.
Az.: III 450-06