Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 664/2014 vom 24.11.2014

Wissenschaftlicher Beirat zu Netzentgelten

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums schlägt in einer Stellungnahme unterschiedliche Netzentgelte für die Übertragungsnetze vor, um Netzengpässe zu vermeiden. Differenzierte Tarife würden dafür sorgen, dass Strom dann eingespeist bzw. abgenommen wird, wenn es am kostengünstigsten ist. Über diese Preissignale könne die Nutzung des Netzes gesteuert und damit mehr Versorgungssicherheit erreicht werden.

Der Vorschlag ist aus kommunaler Sicht kritisch zu betrachten, da er die bereits existierende Tendenz unterschiedlich hoher Netznutzungsentgelte und damit auch unterschiedliche Strompreise verstärken würde. Durch ein derartiges Preismodell im Bereich der Übertragungsnetze könnte eine Entwicklung beschleunigt werden, die bereits in den Verteilnetzen besteht und u. a. durch den vermehrten dezentralen Ausbau von erneuerbaren Energien in einigen Regionen hervorgerufen wird.

Im derzeitigen System der Stromversorgung besteht das Problem, dass vermehrt erneuerbare Energien vor allem in Nord- bzw. Nordostdeutschland in die Netze eingespeist werden. Gleichzeitig wird in Süddeutschland die Kraftwerkskapazität durch den Ausstieg aus der Kernenergie tendenziell reduziert, wodurch der Bedarf entsteht, Strom über die Übertragungsnetze von Norden nach Süden zu transportieren. Allerdings kommt der Ausbau im Bereich der Übertragungsnetze nur sehr schleppend voran.

Dies trifft auf eine Entgeltsystematik im Bereich der Übertragungsnetze, die feste Preise vorsieht. Durch den einheitlichen Preis für die Netznutzung wird der Strom ohne Rücksicht auf die Auslastung des Netzes produziert. Bei einem Netzengpass wird bei der Einsatzplanung der Kraftwerke (sog. Redispatch) auf ein Kraftwerk zurückgegriffen, das zwar teuer produziert, bei dem aber entsprechende Netzkapazitäten verfügbar sind.

Die Idee des Wissenschaftlichen Beirates im BMWi ist deshalb, die Ein- bzw. Ausspeisungsentgelte einzuführen und die Entgelthöhe am Auslastungsgrad des Netzes zu orientieren. Vorteil ist, dass es Preissignale an die Kraftwerksproduzenten als Einspeiser von Energie bzw. an die Vertriebe setzt. Im Fall von Netzengpässen würden in diesem Entgeltmodell diejenigen Kraftwerksbetreiber zum Zuge kommen, die unter den gegebenen Bedingungen am günstigsten produzieren. Analog dazu würde sich auch im Fall eines Netzengpasses bei der Ausspeisung von Energie das Netznutzungsentgelt erhöhen.

Nachteil einer solchen Systematik ist allerdings, dass unterschiedliche Netznutzungsentgelte im Übertragungsnetzbereich entstehen könnten. Damit würde sich eine Tendenz verstärken, die im Bereich im Bereich der Verteilnetze existiert und dort bereits für unterschiedliche hohe Strompreise bei den Verbrauchern führt. Eine ganz maßgebliche Ursache dafür die ist eine starke Häufung dezentraler Einspeisung erneuerbarer Energien in die Verteilnetze in bestimmten Regionen.

In diesem Zusammenhang wird die Befürchtung geäußert, dass das vom Wissenschaftlichen Beirat vorgeschlagene Preismodell für die Übertragungsnetze insbesondere für höhere Preise in Südwestdeutschland führen kann, weil dort schlechte Bedingungen bei der Verteilung und Bereitstellung von Strom - vor allem durch die Abschaltung der Kernkraftwerke und den schleppenden Netzausbau - auf eine hohe industrielle Nachfrage stoßen. Allerdings könnte dies wiederum auch Investitionen in neue Kraftwerke anreizen, welche sich derzeit vielfach nicht lohnen.

Der DStGB spricht sich in seinem aktuellen Positionspapier zur Energiewende (www.dstgb.de Rubrik Positionspapiere) gegen gespaltene Strompreise aus. Die mit der Energiewende entstehenden Mehrkosten müssen gerecht verteilt werden, da ansonsten die Akzeptanz gegenüber dem Umbau des Energieversorgungssystems in Gefahr gerät. Im Übrigen unterstreicht die vom Wissenschaftlichen Beirat dargestellte Problematik, wie wichtig es ist, dass die Politik den Netzausbau als prioritäres Thema besetzt. Rechtliche Hürden, die den Netzausbau verzögern, müssen beseitigt und der Gesellschaft die Notwendigkeit des Netzausbaus etwa durch Informationskampagnen und frühzeitige Einbeziehung der Bürger in die Planungsprozesse erklärt werden.

Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates kann im Internet-Angebot des BMWi unter www.bmwi.de in der Rubrik „Ministerium“, Unterrubrik „Beiräte“ abgerufen werden.

Az.: II/3 811-00/8

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