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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 325/2004 vom 22.04.2004
WLSGV für höhere Beteiligung an der WestLB AG
Die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 21. April 2004 in Münster mit großer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:
1. Die westfälisch-lippischen Sparkassen stehen der Beteiligung an einer Kapitalmaßnahme bei der WestLB AG grundsätzlich positiv gegenüber. Die Durchführung der Kapitalmaßnahme ausschließlich durch die Sparkassenverbände setzt voraus, dass die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Geschäftsmodell der WestLB AG muss wirtschaftlich tragfähig und nachhaltig sein.
- Es zielt nicht auf die vertikale Integration der Sparkassen ab. Der Erhalt einer Vielzahl kommunaler, selbstständiger, öffentlich-rechtlicher Sparkassen ist unverändert Leitgedanke aller Überlegungen.
- Die Option, gemäß der am 12. Dezember 2001 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Landschaftsverband Rheinland, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband sowie der Westdeutschen Landesbank Girozentrale geschlossenen Vereinbarung, ist umgesetzt.
- Das Mutter-Tochter-Modell wird schnellstmöglich aufgelöst.
- Es erfolgt eine ordentliche Kapitalerhöhung. Die Kursfeststellung für die Kapitalerhöhung muss die Verhältnisse der Bank vor Investition durch die Sparkassen und vor Neuausrichtung des Verbundes Sparkassen WestLB AG berücksichtigen.
- Die Sparkassenorganisation verfügt nach der Kapitalmaßnahme über die dauerhafte Mehrheit an der WestLB AG. Die Einflussnahme wird über einen Konsortialvertrag sichergestellt.
- Gewährleistet ist, dass es in Folge der WfA-Entscheidung zu keinem Verlust der Anteilsmehrheit der Sparkassenverbände kommt.
2. Ob die Voraussetzungen zu Punkt 1 erfüllt sind, entscheidet die ordentliche Verbandsversammlung am 16. Juni 2004. Beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes ist noch keine Entscheidung getroffen. Dort wird die Verbandsversammlung am 21. Juni 2004 zusammentreten.
Az.: IV 961-02