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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 416/2014 vom 25.06.2014
Wohngeld-Runderlass 1/2014
Das Land hat den folgenden Wohngeldrunderlass an die Bewilligungsbehörden für Wohngeld übersandt. Daraus ergeben sich teilweise auch Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden:
Automatisierter Datenabgleich
Mit Erlass vom 27.05.2014 - SW 33 - 4153.1/4-2-1 - hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Evaluation des Vollzugs des Wohngeldes um ein Jahr verlängert und darum gebeten, die Erhebungen über den 31.05.2014 hinaus fortzuführen. Der neue Erhebungszeitraum soll am 01.06.2014 beginnen und am 31.05.2015 enden. Um der Berichtspflicht an das BMVBS bis zum 01.07.2015 nachkommen zu können, wird gebeten, die Erhebungen zwischen dem 01.06.2014 und dem 31.05.2015 fortzuführen, weiterhin unabhängig davon, aus welchem Abgleichszeitraum die Angaben resultieren.
Die Wohngeldstellen der kreisangehörigen Gemeinden übersenden den ausgefüllten Erhebungsbogen ihrem/ihrer zuständigen Landrat/Landrätin bis spätestens 10.06.2015 (Anmerkung der Geschäftsstelle: Dieser Erhebungsbogen kann aus technischen Gründen nicht im Intranet des Städte- und Gemeindebundes eingestellt werden. Sie erhalten diesen allerdings auf dem Dienstweg.) Die Landräte sowie die Landrätin werden gebeten, die Einzelberichte der kreisangehörigen Kommunen gesammelt und mit einer summarischen Zusammenstellung der Angaben der jeweiligen Bezirksregierung vorzulegen.
Die Wohngeldstellen der kreisfreien Städte übersenden den ausgefüllten Erhebungsbogen Ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 35) bis spätestens 10.06.2015. Die Bezirksregierungen werden gebeten, die Einzelberichte sortiert nach kreisfreien Städten und Kreisen mit einer summarischen Zusammenstellung der Angaben der Kommunen ihres Regierungsbezirks bis spätestens 20.06.2015 vorzulegen. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Fristverlängerungen aufgrund der vom BMUB gesetzten Frist nicht möglich sind.
Änderungen beim Personal
Referatsleiterin des Referates ,IV.5 „Wohnungsaufsicht, Mietrecht, Wohngeld, Allgemeines Wohnungsrecht“ ist seit November 2013 Frau Ministerialrätin Zavelberg (anna.zavelberg@mbwsv.nrw.de ; Durchwahl 0211/3843-4206). Zudem ist seit dem 02.05.2014 Herr Regierungsrat Tim Offermanns (tim.offermanns@mbwsv.nrw.de ; Durchwahl 0211/3843-4211) als Referent im Referat IV.5 ebenso für Fragen des Wohngeldrechts zuständig wie weiterhin Herr OAR Danscheid, der unter der bisherigen E-Mail-Adresse und Telefonnummer erreichbar ist.
Wohngeld-Informationsseite
Im Rahmen der Auswertung der bundesweiten Einführung des automatisierten Datenabgleichs ist aufgefallen, dass offenbar die vom MBWSV im geschützten Verwaltungsnetz unter lv.kommunen.nrw.testa-de.net/wohngeld/ zur Verfügung gestellte Wohngeld-Informationsseite u.a. auch aufgrund von Personalwechseln nicht überall bekannt ist. Das Land hat daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese Seite zugreifen können, da dort die Runderlasse des Bundes und des Landes sowie sonstige für die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten wichtige/hilfreiche Dokumente eingestellt sind.
Az.: II/1 651-20