Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 227/2016 vom 15.03.2016

Wohngeld-Runderlass 1/2016 für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 10.03.2015 den Wohngeld-Runderlass 1/2016 veröffentlicht. Er nimmt Bezug auf die von der Bundesregierung beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2016 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2016 - WoGVwV 2016), welche am 02.03.2016 im Bundesanzeiger vom 08.03.2016 (BAnz AT 08.03.2016 B5) veröffentlicht worden ist.

Der Erlass enthält insbesondere Hinweise zur Aktualisierung der Formulare sowie zu den geänderten Pauschalbeträgen bei Vollzeitpflege und Barbeträgen gemäß § 39 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MBWSV entnommen werden. Dieser sowie die WoGVwV 2016 sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001

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