Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 89/2017 vom 23.01.2017

Wohngeld-Runderlass 1/2017 für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 18.01.2017 den Wohngeld-Runderlass 1/2017 veröffentlicht. Darin wird auf die letzten Änderungen des Wohngeldgesetzes, der Wohngeldverordnung, die neuen Regelsätze in der Sozialhilfe und weitere Änderungen eingegangen.   

Das MBWSV weist insbesondere auch auf die geänderten Antragsvordrucke auf Miet- und Lastenzuschuss hin, die als Anlagen zum Runderlass „Wohngeld“ vom 13. Mai 2005 (IV A 1-4082-814/05; SMBl. NRW. 2374) in der elektronischen Sammlung des Ministerialblattes des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht sind. Die geänderten Vordrucke sowie die dazugehörigen Merkblätter wurden bereits am 03.01.2017 in das Formular-Center auf der Wohngeld-Infoseite eingestellt. 

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MBWSV entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001

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